Wahlurne mit einem Zettel, auf dem der Wahltermin steht
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Politik

Zurndorf: Wahlanfechtung abgewiesen

Die Gemeinderatswahl in Zurndorf (Bezirk Neusiedl am See) ist gültig. Die Landeswahlbehörde hat am Donnerstag den Einspruch – also die Anfechtung – abgewiesen.

Franz Ranitsch, Kandidat der Unabhängigen Liste Zurndorf (ULZ), hatte das Ergebnis mit der Begründung von Wahlunregelmäßigkeiten angefochten Die Einspruchspunkte konnten aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens im Ergebnis nicht bestätigt werden, teilte die Landeswahlbehörde Donnerstagmittag mit. Ranitsch sagte gegenüber dem ORF Burgenland, dass er die Entscheidung der Landeswahlbehörde nicht kommentiere.

Noch Einspruch beim VfGH möglich

Der entsprechende Bescheid wird nun zugestellt. Danach kann die Wahl des Gemeinderats und des Bürgermeisters innerhalb von vier Wochen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden. Passiert das nicht, ist das Ergebnis offiziell. Bei der Wahl am 2. Oktober hatte sich in Zurndorf mit 54,6 Prozent die SPÖ durchgesetzt, gefolgt von der ÖVP mit 21,5 Prozent. Die Unabhängige Liste, die den Einspruch eingebracht hat, verpasste mit 2,1 Prozent den Einzug in den Gemeinderat. Noch offen ist die Entscheidung der Landeswahlbehörde zur Bürgermeister-Stichwahl in Forchtenstein (Bezirk Mattersburg)- mehr dazu in Wahlanfechtungen: Warten auf Entscheidung.