Heinrich Dorner und Peter Zinggl
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Chronik

Abgabe für unbebaute Baulandgrundstücke fixiert

Ab kommendem Jahr müssen burgenländische Grundeigentümerinnen und -eigentümer Abgaben zahlen. Betroffen sind all jene, die unbebaute Baugrundstücke besitzen. Grundlage dafür ist die Baulandmobilisierungsabgabe, die Teil des neuen Raumplanungsgesetzes ist. Die Abgabe soll dem Horten und Spekulieren mit Grundstücken entgegenwirken.

Knapp 40 Prozent aller burgenländischen Baugrundstücke stehen derzeit leer. Ein Prozentsatz, der so hoch wie in keinem anderen Bundesland in Österreich ist, sagte der zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. „Das ist ein erster Tabellenplatz im Bundesländervergleich, auf den wir nicht unbedingt stolz sind. Denn der Schnitt der anderen Bundesländer liegt bei etwa 23 Prozent Baulandreserven“, so Dorner.

Abgabe im Detail

Das Land will die rote Laterne abgeben und das in Form der Baulandmobilisierungsabgabe erreichen. Mit der Abgabe sollen die Grundbesitzerinnen und -besitzer nun dazu motiviert werden, ihr Bauland zu nutzen oder weiterzuverkaufen. Die Höhe der Abgabe setzt sich aus der Grundstücksgröße und dem Quadratmeterpreis zusammen. Bei einem eintausend Quadratmeter großen Grundstück und einem Quadratmeterpreis von 50 Euro beträgt die jährliche Abgabe 500 Euro. Je größer das Grundstück ist, umso höher ist die Abgabe. Gemeinsam mit den Gemeinden wird in den kommenden Monaten ermittelt, wer unbebaute Baugrundstücke besitzt, die größer als 300 Quadratmeter sind, und somit von der Abgabe betroffen ist.

Ausnahmen von der Abgabe

Die Grundstückseigentümer erhalten dann zu Sommerbeginn eine Information, wie hoch die Abgabe rückwirkend für das Jahr 2022 ausfallen wird. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die dann geltend gemacht werden können: Wer etwa unter 30 ist oder Kinder beziehungsweise Enkelkinder unter 30 hat, ist von der Abgabe nicht betroffen.

Satellitenaufnahme des Burgenlandes
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Rund 40 Prozent aller burgenländischen Baugrundstücke sind derzeit unbebaut

„Auch Ältere können für Kinder bis zum 30. Lebensjahr pro Kind ein Grundstück bekanntgeben und aus dieser Abgabe herausnehmen, aber pro Kind nur ein Grundstück. Und wenn man dann mehr Grundstücke hat, dann fällt es schon unter dieses ‚Horten‘, und es ist die Abgabe zu bezahlen“, sagte der Hauptreferatsleiter der Landesplanung, Peter Zinggl. Nicht zahlen muss außerdem, wer schon eine Baulandmobilisierungsvereinbarung getroffen hat, ein Ansuchen auf Umwidmung gestellt hat, von einer Bausperre betroffen ist oder das Bauland seit weniger als drei Jahren besitzt.

Fünf Millionen Euro Einnahmen im kommenden Jahr

Die Einnahmen werden zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt. Insgesamt rechnet man mit rund fünf Millionen Euro Einnahmen im kommenden Jahr. In den nächsten Tagen werden alle Burgenländerinnen und Burgenländer mit einer amtlichen Mitteilung über die neue Abgabe informiert.

Heftige Kritik von ÖVP und FPÖ

Kritik an der geplanten Abgabe übte die ÖVP, die von einer „Bauplatzsteuer“ spricht. „Als ÖVP haben wir uns von Anfang an gegen diese Abzocke gestemmt. Jetzt passiert genau das, wovor wir von Anfang an gewarnt haben, nämlich eine spürbare Belastung der Burgenländerinnen und Burgenländer“, so ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz.

Eine zusätzliche Belastung der Burgenländer in Zeiten der allgemeinen Teuerung sei klar abzulehnen, kritisierte auch FPÖ-Landesgeschäftsführer Rudolf Smolej. Er verstehe, dass das „Horten von Bauland“ in manchen Gemeinden ein Ärgernis sei, „aber ein schon bezahltes Eigentum nochmals zu versteuern, erinnert eher an DDR-Planspiele“, so Smolej.