Wirtschaft

Zwei Thermen klagen CoV-Hilfen ein

Die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH und die Sonnentherme Lutzmannsburg sind gegen die COFAG vor Gericht gezogen, um Coronavirus-Hilfen einzuklagen. Beide Thermen waren leer ausgegangen, weil sie zur Landesholding gehören.

Das Kurbad Tatzmannsdorf und die Therme Lutzmannsburg waren bei Auszahlungen im Zuge der Coronavirus-Krise leer ausgegangen, weil sie zur Landesholding Burgenland gehören und Unternehmen in öffentlicher Hand von den Hilfen ausgenommen waren, bestätigte ein Sprecher der Landesholding einen Bericht der „Presse“.

Thermen sehen Benachteiligung

Die Thermen suchten um die Förderung an und gehen nun gegen die Ablehnung vor. Die Verhandlungen am Landesgericht Wien haben am Donnerstag begonnen. Die beiden Unternehmen fühlen sich benachteiligt, weil sie als landeseigene Betriebe den Schaden durch pandemiebedingte Einnahmenausfälle nicht ersetzt bekommen. Ungeachtet ihres Eigentümers würden sie jedoch wie alle anderen Tourismusbetriebe im Wettbewerb stehen, argumentieren sie.

Die Sonnentherme Lutzmannsburg bekam laut Transparenzportal zwar 800.000 Euro, diese Auszahlung sei aber unter einem anderen Titel erfolgt und die Klage auch seitens der Sonnentherme eingebracht worden, hieß es von der Landesholding. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kündigte bereits an, die Gewährung von Coronavirus-Finanzhilfen durch die COFAG zu prüfen – mehr dazu in RH: CoV-Hilfen teurer als notwendig.

Stellungnahme der COFAG

Die COFAG stellte am Donnerstag klar, dass beide Thermen Geld erhalten haben. Den Verlustersatz hätten sie aber beantragt, obwohl sie gemäß den Richtlinien nicht antragsberechtigt gewesen seien – wohl um eine Klage zu ermöglichen, hieß es vonseiten der Covid-19-Finanzierungsagentur. Die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH habe rund 776.000 Euro als Lockdown-Umsatzersatz erhalten. Den Fixkostenzuschuss I habe sie widerrechtlich beantragt, weshalb dieser zurückgefordert werde. Die Sonnentherme erhielt die 800.000 Euro laut COFAG ebenfalls als Lockdown-Umsatzersatz.