Der sozialdemokratische Kandidat, Jürgen Hofer, hatte in der Stichwahl das Rennen gegen ÖVP-Bürgermeister Andreas Kacsits mit nur 26 Stimmen verloren – mehr dazu in SPÖ-Deutschkreutz überlegt Wahlanfechtung. Jürgen Hofer begründete die Entscheidung der SPÖ Deutschkreutz, die Bürgermeister-Stichwahl nicht anzufechten, damit, dass einerseits eine weitere Wahl der Bevölkerung nicht zumutbar wäre.
SPÖ: Keine weitere Spaltung in der Gemeinde
Andererseits: „In den vergangenen Tagen ist es zu heftigen, verbalen Auseinandersetzungen und niveaulosen Untergriffigkeiten und Streitereien gekommen und ich glaube, dass das nicht zu vertreten ist. Wir wollen die Gemeinde nicht spalten, denn wir sind eigentlich angetreten, um gemeinsam für Deutschkreutz etwas weiterzubringen. Man muss schon sagen, dass der Gemeinde dadurch ein gewaltiger Imageschaden entstanden ist“, so Hofer. Dieser sei ausschließlich der ÖVP-dominierten Gemeindewahlbehörde zuzuschreiben, gemeinsam mit dem Bürgermeister und diese würden auch die volle Verantwortung dafür tragen, so Hofer.
LBL: Landeswahlbehörde soll tätig werden
Eine Wahlanfechtung stellte auch das Bündnis Liste Burgenland in Deutschkreutz in den Raum – mehr dazu in Auch Kölly überlegt Wahlanfechtung. Manfred Kölly (LBL) kritisierte am Montag die Entscheidung der SPÖ Deutschkreutz, die Wahl nicht anzufechten. Er glaube, dass es notwendig sei, ein Zeichen zu setzen. Kölly spielte außerdem den Ball an die Landeswahlbehörde weiter. Man schicke nun einen Brief an die Behörde, wobei sie die Sache kontrollieren und die Unterlagen holen und dann eine Entscheidung treffen soll, ob eine Anfechtung im Raum stehen könne oder nicht, so Kölly. Daher müsse man auch die Einspruchsfrist verlängern.
„Die Gemeindewahlbehörde hat sich auf die Landeswahlbehörde ausgeredet, dass ein Fehler mit der Zeitangabe gemacht wurde. Da muss die Landeswahlbehörde ja tätig werden, denn wofür haben wir sie sonst, wenn da Ungereimtheiten passiert sind und vielen Leuten das Wahlrecht genommen wurde“, so Kölly.
Das sei gesetzlich nicht möglich, hieß es dazu aus der Landeswahlbehörde. Die Einspruchsfrist endet am Montag um Mitternacht – mehr dazu in Deutschkreutz: Einspruchsfrist bis Montag.