Verkehrskontrolle, Planquadrat, Schwerpunktaktion, Polizeikontrolle, Kontrolle
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Chronik

Planquadrat: 1.054 Anzeigen für Schnellfahrer

Die Polizei hat am Freitag bei einem landesweiten Planquadrat circa 455 Lenkerinnen und Lenker kontrolliert. Die Bilanz: 1.054 Anzeigen wegen Zu-schnell-Fahrens, 270 sonstige Anzeigen und 215 Strafmandate. Ein 21-jähriger Lenker, der unter Suchtmitteleinfluss stand, wurde gestoppt.

78 Polizistinnen und Polizisten kontrollierten am Freitag im ganzen Burgenland von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Sie konzentrierten sich dabei auf Alko- und Drogenlenker, Raser und auf alle, die während des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonieren. Denn diese Delikte gelten als die Hauptursachen für Verkehrsunfälle.

Zwei Raser mit 161 km/h auf der S31

Insgesamt wurden 348 Alkotests durchgeführt. Dabei stieß die Polizei auf den 21-Jährigen aus dem Bezirk Mattersburg, der sein Fahrzeug unter Suchtmitteleinfluss lenkte. Im Zuge der Radarkontrollen auf der S 31 auf Höhe Kobersdorf wurde die Polizei auf zwei Raser aufmerksam, die mit je 161 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs waren. Sie wurden angezeigt.

Zwei Hundewelpen ohne Tollwutimpfung entdeckt

Im Zuge des Planquadrats wurde außerdem ein rumänischer Kleintransporter, in dem sich zwei Hundewelpen befanden, gestoppt. Der mit sechs Insassen besetzte Kastenwagen, der auf dem Weg von Rumänien nach Brüssel war, wurde bei der Einreise in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) kontrolliert. Da für zwei 13 Wochen alte Hundewelpen der Rasse „Dogo Argentino“ keine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden konnte, wurde der Weitertransport nach Belgien untersagt.

Da der Kastenwagen um 31 Prozent überladen war, wurden die Kennzeichen vorläufig abgenommen. Die beiden Lenker waren laut Polizei bereits seit 26 Stunden unterwegs, das im Kfz eingebaute digitale Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten wurde nicht verwendet. So sollte laut Exekutive ein durchgehender Transport über eine Strecke von 2.250 km gewährleistet werden. Anzeigen wurden nach dem Tiertransport-, Tierseuchen-, Kraftfahr- und Gelegenheitsverkehrsgesetz an die Bezirkshauptmannschaft erstattet.