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Politik

Deutschkreutz: Einspruchsfrist bis Montag

Unmut herrscht nach wie vor bei mehreren Wahlberechtigten in Deutschkreutz (Bez. Oberpullendorf), die am Sonntag nach 15.00 Uhr vor verschlossenen Türen gestanden sind, weil auf dem amtlichen Wahlzettel die falschen Öffnungszeiten angegeben waren. Die Wähler selbst können keinen Einspruch gegen das Wahlergebnis erheben.

Das steht laut Gemeindewahlordnung nur den Zustellungsbevollmächtigen zu, also den drei Spitzenkandidaten von ÖVP, SPÖ und dem Bündnis Liste Burgenland.

Die SPÖ hat noch nicht entschieden ob sie die Wahl anfechten wird. Das Bündis Liste Burgenland plant auch derzeitiger Sicht keinen Einspruch – allerdings läuft die Einspruchsfrist noch bis kommenden Montag. Mehr dazu in Verwirrung über Wahlschluss in Deutschkreutz.