Ein großer Haufen Klärschlamm
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Wirtschaft

Kritik an Plan für Klärschlammentsorgung

Klärschlamm der Abwässerverbände wird im Burgenland auf Feldern ausgebracht. Nun sieht ein Verordnungsentwurf des Bundes vor, dass der Klärschlamm ab 2030 verbrannt werden muss. Damit kein Microplastik oder Schwermetalle in den Boden gelangen. Die Abwasserentsorger üben heftige Kritik an dem Plan.

Im Burgenland fallen im Jahr an die 55.000 Tonnen trockener oder entwässerter Klärschlamm an. Dieser wird dann als kostengünstiger Dünger in der heimischen Landwirtschaft wiederverwendet. Es könne nicht sein, dass Klärschlamm mit viel Energie getrocknet und dann verbrannt werde anstatt ihn als Dünger zu verwenden, kritisiert Gerhard Spatzierer von der ARGE Abwasser Burgenland.

Gerhard Spatzierer im Interview
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Gerhard Spatzierer

„Große Werte gehen verloren“

„Weil wir im Burgenland bei Klärschlamm eine vollständige Kreislaufwirtschaft haben, wo alle Inhaltsstoffe, also Stickstoff und Phosphor, direkt wieder in die Landwirtschaft zurückgehen. In der Verordnung wird aber bestimmt, dass alle Kläranlagen ab einer gewissen Größe – nämlich 20.000 Einwohner – verbrennen müssen. Und da sind wir dagegen, weil das sind große Werte, die eigentlich verlorengehen", so Spatzierer.

Dazu komme, dass der Klärschlamm zur Verbrennung etwa nach Wien transportiert werden müsste. Neben den höheren Transportkosten bringe das auch einen Anstieg des Lkw-Verkehrs, kritisiert Spatzierer.

Gerhard Spatzierer trägt einen gelben Handschuh und nimmt Klärschlamm in die Hand
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Spatzierer rechnet mit höheren deutlich höheren Entsorgungskosten

Deutliche Erhöhung der Kosten

Das Ausbringen des Klärschlamms auf die Felder sei relativ günstig. Bei einer Verbrennung hingegen würden sich die Kosten stark erhöhen. „Die Berechnungen, dass wir jetzt derzeit hier mit etwa 15 Euro pro Kubikmeter pro Tonne quasi durchkommen, das ist kein Problem. Aber dann müssen wir rechnen, dass das mindestens auf 100, 200 oder 300 Euro pro Tonne rauf geht", so Spatzierer. Die Verbrennungsverordnung soll 2030 in Kraft treten und befindet sich derzeit in Begutachtung.