Frau mit Kinderwagen, daneben Radfahrer und Auto
HERBERT PFARRHOFER
HERBERT PFARRHOFER
Verkehr

StVO: Mehr Rechte für Radfahrer und Fußgänger

Im Straßenverkehr ist ab Samstag, dem ersten Oktober, vieles neu, denn ab dann tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Vor allem Radfahrer und Fußgänger haben dadurch mehr Rechte.

Ab Samstag, dem ersten Oktober, ist rechts abbiegen für Radfahrerinnen und Radfahrer trotz roter Ampel erlaubt. Voraussetzung dafür ist eine Zusatztafel mit einem grünen Pfeil, die an der Kreuzung angebracht ist. Welche Kreuzungen dies sein werden, bestimmen die einzelnen Bundesländer. Dementsprechend unterschiedlich ist auch die erste Umsetzung.

Burgenland noch in Prüfphase

Im Burgenland wird derzeit noch geprüft, bei wie vielen und welchen Ampeln Radfahrer künftig bei Rot abbiegen dürfen. Es werde dazu auch noch Gespräche mit Experten und den anderen Ländern geben, hieß es aus dem Büro von Verkehrslandesrat Heinrich Dorner (SPÖ).

Neue Mindestabstände beim Überholen

Ebenfalls neu ist die Regelung, dass Radfahrerinnen und Radfahrer in 30er-Zonen nebeneinanderfahren dürfen, wenn es das aktuelle Verkehrsaufkommen zulässt. Beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern gelten neue Mindestabstände: 1,5 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter außerhalb.

Neuerungen auch für Fußgänger

Neue Regeln gibt es auch für Fußgänger: Die Pflicht, innerhalb von 25 Metern einen Zebrastreifen zu benutzen, gibt es ab ersten Oktober nicht mehr. Die Nutzung des Zebrastreifens wird aber weiterhin empfohlen – denn nur hier haben Fußgänger auch Vorrang. Komplett weg fällt die Pflicht, Unter- oder Überführungen zu benutzen. Auch die Pflicht, Gehwege zu nutzen, wenn das etwa wegen einer Baustelle nicht möglich ist, gibt es nicht mehr.