Exponat im Budapester Kunstgewerbemuseum
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Chronik

Prozess um Kunstobjekte in Ungarn: Weitere Niederlage für Esterhazy

In der Causa rund um 260 Kunstobjekte aus der Sammlung Esterhazy von Burg Forchtenstein bestätigte das Oberlandesgericht Budapest das frühere Urteil, wonach die Esterhazy Kunstgegenstände nicht Eigentum der Esterhazy Privatstiftung sind. Esterhazy kündigte einen Revisionsantrag an.

Der Prozess um Esterhazy-Kunstobjekte in Ungarn, bei dem das Eigentümerrecht an rund 260 Gegenständen geklärt werden soll, ist um eine Episode reicher: Das Oberlandesgericht Budapest, dessen erstes Urteil vom Obersten Gerichtshof als lückenhaft, unbegründet und unlogisch aufgehoben worden war, hat am Donnerstag zum zweiten Mal gegen die Esterhazy-Privatstiftung entschieden. Die Objekte sind dem Urteil folgend nicht deren Eigentum. Die Stiftung will erneut in Revision gehen.

Esterhazy „enttäuscht“

Stefan Ottrubay, Direktionsrat der Esterhazy Stiftungen, reagierte überrascht und enttäuscht auf das Urteil. Nachdem der Oberste Gerichtshof die erste Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und das Verfahren erneut an dieses verwiesen hat, habe man nicht mit diesem Ausgang gerechnet. „Das neuerliche Urteil ließ die vorangehenden, verbindlichen Instruktionen des Obersten Gerichtshofes außer Acht und wiederholte im Prinzip den bereits wegen Unlogik und Folgeunrichtigkeit abgelehnten Beschluss“, betonte Ottrubay in einer Aussendung und kündigte deshalb an, sich wieder mit einem Revisionsantrag an den Obersten Gerichtshof wenden zu wollen.

Jahrelanges Verfahren

Das Verfahren zwischen der Privatstiftung und dem ungarischen Staat rund um das Eigentum an den Kunstobjekten aus der Esterhazy-Schatzkammer auf Burg Forchtenstein läuft seit 2017. Die Gegenstände waren während der kommunistischen Räterepublik 1919 ins Kunstgewerbemuseum nach Budapest verbracht worden, wo sie auch nach Sturz der Republik laut Deposit-Vertrag verblieben. Esterhazy will diese nun als ihr Eigentum geltend machen, bleiben sollen sie aber ohnehin in Ungarn. Auch einer außergerichtlichen Einigung stehe man weiterhin offen gegenüber, meinte Ottrubay.