Egal ob am vorgezogenen Wahltag oder am regulären Termin am 2. Oktober: Die Wahlberechtigten bekommen im Wahllokal zwei Wahlzettel: einen für die Gemeinderatswahl und einen für die Bürgermeister-Direktwahl. Bei der Gemeinderatswahl hat man mehrere Möglichkeiten beim Ausfüllen des Wahlzettels.
„Ich kann eine Parteistimme vergeben. Das mache ich so, in dem ich in den Kreis neben der Parteibezeichnung ein Häkchen setze oder ein Kreuzerl setze. Es gibt aber auch die Möglichkeit alle anderen Parteien durchzustreichen“, so Landeswahlleiterin Brigitte Novosel.
Drei Vorzugsstimmen können vergeben werden
Außerdem können bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden, wobei einem Kandidaten maximal zwei Vorzugsstimmen gegeben werden können. „Wenn ich keine Parteistimme angekreuzt habe, ist es trotzdem eine gültige Parteistimme, wenn Vorzugsstimmen nur an Wahlwerber einer (einzigen, Anm.) Partei vergeben werden“, so Novosel. Eine Partei anzukreuzen und gleichzeitig einem Kandidaten einer anderen Partei eine Vorzugsstimme zu geben, ist hingegen nicht möglich. In diesem Fall zählt die Parteistimme.
Möglich ist es allerdings bei der Gemeinderatswahl Partei A zu wählen, bei der Bürgermeisterwahl aber den Kandidat von Partei B anzukreuzen, da es sich um zwei getrennte Wahlen handelt. Wählen kann man auch per Briefwahl. Hat man diese beantragt, bekommt man die Stimmzettel und notwendigen Kuverts zugeschickt. Die ausgefüllten Stimmzettel kommen in das blaue Kuvert, das dann in die Wahlkarte kommt. Danach muss man die Wahlkarte verschließen, unterschreiben und per Post schicken oder direkt am Gemeindeamt abgeben.
Wählen per Briefwahl
Wichtig: Die Wahlkarte muss spätestens bis 30. September, 14.00 Uhr im Gemeindeamt eingelangt sein. „Wenn ich meine Briefwahlkarte erhalten habe und vergessen habe, sie rechtzeitig an die Gemeinde zu schicken, kann ich diese am Wahltag – sofern sie ausgefüllt, unterschrieben und zugeklebt ist, auch noch in der Gemeinde abgeben. Neu ist, dass ich sie auch durch Dritte abgeben lassen kann“, so Novosel. Die Abgabe von ausgefüllten Briefwahlkarten bzw. die Stimmabgabe mit Wahlkarte ist nur am 2. Oktober möglich, am vorgezogenen Wahltag ist das nicht möglich.