Tschürtz-Wahlplakat in Mattersburg
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Politik

Weiter Aufregung um Tschürtz-Plakate

Die Wahlplakate von FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz, der in Mattersburg auf der Liste „Vorwärts Mattersburg“, die der FPÖ zugerechnet wird, kandidiert, sorgen für Aufregung. Denn die Finanzierung seiner Wahlplakate könnte Tschürtz Probleme bereiten.

Seit Wochen hängen in Mattersburg Plakate von Johann Tschürtz. Auf dem Impressum ist folgende Adresse angegeben: „Johann Tschürtz, Europaplatz 1 in Eisenstadt“. Das ist die Adresse des Landhauses, wo auch der Landtagsklub der FPÖ untergebracht ist – mehr dazu in Tschürtz-Plakate werfen Fragen auf. Nun geht es um die Frage, ob Tschürtz Gelder des FPÖ-Landtagsklubs für seinen persönlichen Bürgermeisterwahlkampf verwendet hat. Das Parteiengesetz in Österreich besagt, dass Landtagsklubs keine Wahlwerbung finanzieren dürfen.

Tschürtz-Wahlplakat in Mattersburg
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Impressum auf den Tschürtz-Wahlplakaten

Tschürtz: Verstehe Aufregung nicht

Auf Nachfrage des ORF Burgenland äußerte sich Tschürtz nicht eindeutig. „Es geht nicht um die FPÖ, sondern um die Liste ‚Vorwärts Mattersburg‘ und deshalb ist es natürlich auch möglich, dass man vom eigenen Klubbudget eine Finanzierung übernimmt.“ Auf die Frage, ob er damit bestätige, dass Gelder aus dem FPÖ-Landtagsklub für ihn bei den Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen in Mattersburg verwendet würden, antwortetet Tschürtz: „Es geht jetzt gar nicht um eine Bestätigung. Es geht darum, dass es einen Wahlkampf gibt und dass der Johann Tschürtz mit seiner Liste plakatiert und das war es schon wieder. Und ich verstehe nicht, warum es da so eine Aufregung gibt.“

Sickinger sieht mögliches Problem

Parteienfinanzierungsexperte Helmut Sickinger sieht die Angelegenheit differenzierter: „Wenn das impliziert, dass der Landtagsklub die Plakate bezahlt hat und er ist immerhin Klubobmann – und er hat es anscheinend auch im Interview nicht dementiert, sondern eher begründet, warum –, dann wäre das allerdings sehr wohl ein Problem, denn das wäre ja eine unzulässige Parteispende eines Landtagsklubs.“

Entscheidend wird jedenfalls der Transparenzbericht der FPÖ, der vom Rechnungshof geprüft wird. Stellt der Rechnungshof tatsächlich Ungereimtheiten fest, ist der Unabhängige Parteientransparenz-Senat am Zug. Dieser würde, wenn er der Meinung sei, dass es sich um eine unzulässige Spende handle, eine Geldbuße in der Höhe des ein- bis dreifachen Wertes dieser Spende verhängen, erklärte Sickinger.