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BFV: Außerordentliche Hauptversammlung

Der Burgenländische Fußballverband BFV hat diese Woche eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Eine außergewöhnliche Vorgehensweise, die mit den Auswirkungen des Wettskandals in der Regionalliga Ost zusammenhängt.

Im Mittelpunkt steht der bisherige Vizepräsident des burgenländischen Fußballverbandes, Ernst Wild. Wild ist auch Obmann des ASV Draßburg. Anfang Juli wurde er vom ÖFB für zwei Monate in seinen Funktionen gesperrt, davon einen Monat bedingt – mehr dazu in BFV-Vizepräsident gesperrt. Der Grund: er habe den Verdacht möglicher Wettmanipulationen durch einen Spieler des ASV Draßburg nicht an den Verband gemeldet. Für den ÖFB ein Vergehen im Sinne der sogenannten Rechtspflegeordnung.

BFV-Vizepräsident beruft gegen Ausschluss

Der BFV als Landesverband zog daraufhin nach. Ernst Wild wurde mittels Zwei-Drittel-Mehrheit im Vorstand des Burgenländischen Fußballverbandes wegen „unehrenhaftem Verhalten“ ausgeschlossen. Das wollte der bisherige Vizepräsident aber nicht auf sich sitzen lassen. Mithilfe eines Anwalts legte er gegen die Entscheidung des Verbandes Berufung ein. Das Hauptargument: der Vorstandsbeschluss sei nichtig, also nicht gültig, weil laut Satzungen des BFV nur eine Hauptversammlung über den Ausschluss eines Mitglieds entscheiden könne.

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Bei der Hauptversammlung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit für den Ausschluss

Hauptversammlung für 20. September angesetzt

Die Rechtsmeinungen gehen dabei aber auseinander. Der BFV hat nun entschieden, eben solch eine Hauptversammlung für den 20. September einzuberufen. Wichtigster Tagungspunkt wird der Ausschluss von Ernst Wild als Vizepräsident sein. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist dafür nötig. Bisher hat der Draßburg-Obmann einen freiwilligen Rücktritt abgelehnt. Mit einem solchen wäre die geplante Hauptversammlung auch wieder abgesagt.