Nach dem Zusammenbruch der Commmerzialbank Matterburg hatte die Anwaltskanzlei Kosch und Partner, als Masseverwalterin der Bank, 303 Millionen Euro an Amtshaftung der Republik eingeklagt – bisher aber erfolglos. Sowohl das Zivillandesgericht als nun auch das Oberlandesgericht Wien haben die Klage abgewiesen – mehr dazu in Klage des Masseverwalters gegen Republik abgewiesen „Die Entscheidung ist ein wesentlicher weiterer Schritt zur Abwehr von Amtshaftungsansprüchen aus der Causa Commerzialbank Mattersburg gegen die Republik Österreich“, so Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur.
OLG: Ansprüche nicht vom Schutzzweck des Bankenaufsichtsgesetzes umfasst
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien begründet die Entscheidung damit, dass die von der Masseverwaltung geltend gemachten Ansprüche nicht vom Schutzzweck des Bankenaufsichtsgesetzes umfasst sind, sagte Peschorn. „Das Oberlandesgericht Wien bezieht sich dabei auf eine Judikatur des Obersten Gerichtshofes, die bei der Bank Burgenland im Jahr 2006 schon zur Anwendung gekommen ist und sagt, eine Haftung gebe es nur für eine unmittelbare Schädigung durch die FMA, also die Finanzmarktaufsicht.“ Diese sei hier laut Oberlandesgericht nicht gegeben, weil die Bank durch Malversationen ihrer eigenen Organe geschädigt wurde und nicht von Organen der Republik, erläuterte Peschorn.

Masserverwalter will Revision einbringen
Masseverwalter Gerwald Holper liegt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien vorerst noch nicht vor. Man werde aber mit Sicherheit Revision dagegen beim Obersten Gerichtshof einbringen, sagte Holper. Der Masseverwalter geht davon aus, dass diese auch zugelassen wird, weil es für derartige Fälle bisher keine Judikatur gibt.
Die Kernfrage ist hier: Was ist der Schutzzweck des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes? Der Oberste Gerichtshof hatte zuletzt nach Klagen von Bankkunden entschieden, dass die Republik nicht für Vermögensschäden von Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankenaufsicht haftet. Wie die Entscheidung nun gegenüber dem Masseverwalter der Bank ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Holper hatte, nachdem die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, die Argumentation des Gerichts und der Finanzprokuratur kritisiert, dass durch die Aufsicht lediglich der Kapitalmarkt geschützt wird. Das sei absurd und hätte aus seiner Sicht zur Folge, dass die Republik für Behördenversagen von niemandem zur Verantwortung gezogen werden könne.