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Wirtschaft

WK warnt vor DSGVO-Abmahnwelle

In einigen Unternehmen im Burgenland ist in den vergangenen Wochen unerfreuliche Post angekommen: Es geht um eine Abmahnung – die Firmen sollen gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben. Die Wirtschaftskammer Burgenland (WK) hat eine Beratungsstelle eingerichtet.

Das Schreiben kommt von einem niederösterreichischen Rechtsanwalt. Die Unternehmen werden darin abgemahnt, weil sie auf der jeweiligen Firmenhomepage gegen die Datenschutzgrunderordnung verstoßen haben sollen. Der Hintergrund ist die mögliche Verwendung von sogenannten „Google Fonts“.

„Google Fonts, diese Schriftarten die man bei der Homepage verwendet, werden gratis zur Verfügung gestellt und haben daher im Hintergrund die Möglichkeit, dass die IP-Adresse, desjenigen der auf der Homepage surft, weitergeleitet wird an Google. Wir wissen, der Google-Konzern macht viel mit den Daten die er weltweit sammelt “, sagt dazu Harald Mittermayer, Rechtsexperte der Wirtschaftskammer Burgenland.

Vergleich von 190 Euro – oder Klage

Die Gefahr ist, dass die Daten des Homepagenutzers ohne dessen Zustimmung unzulässig weitergeleitet werden. Laut einem deutschen Gerichtsurteil kann die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellen. Im Abmahnbrief wird jedenfalls ein Vergleich angeboten – gegen eine Bezahlung von 190 Euro – ansonsten droht eine Klage.

Die Wirtschaftskammer rät dazu, „die Homepage überprüfen lassen, ob der Vorwurf stimmt und dann dementsprechend handeln. Wenn der Vorwurf stimmt, sollte man die Homepage reparieren, und auch das Auskunftsbegehren dass der Anwalt stellt, beantworten. Wenn der Vorwurf nicht stimmt, ist auch hier das Auskunftsbegehren zu beantworten, allerdings mit einer Leermeldung“, so Mittermayer.

Die Tageszeitung „Der Standard“ zitiert in einem Artikel zwei Anwälte, die von einem Bezahlen der 190 Euro abraten. Die Wirtschaftskammer hat jedenfalls eine Telefonnummer eingerichtet, um betroffene Unternehmen zu beraten. Die gute Nachricht: Bislang dürfte laut Wirtschaftskammer noch kein Unternehmen im Zuge der Abmahnwelle geklagt worden sein.