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Gericht

Alkolenkerin nach Unfall verurteilt

Eine 59-Jährige ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu vier Monaten bedingter Haft und 3.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im vergangenen Juni in Pinkafeld (Bez. Oberwart) mit 2,06 Promille Alkohol im Blut einen Autounfall verursacht hat.

Bei dem Unfall wurde die Lenkerin des anderen Fahrzeugs schwer verletzt. Die Burgenländerin bekannte sich schuldig und erklärte vor Gericht, sie habe nach einer durchzechten Nacht zu einem Friseurtermin fahren wollen.

Nach langer Feier mit dem Auto zum Friseur

„Es war ein großer Fehler von mir“, sagte die Angeklagte. Am Vortag habe sie schon am Nachmittag zu trinken begonnen und zu wenig gegessen. Die Feier sei bis zwei Uhr in der Früh gegangen. Am nächsten Vormittag habe sie dann ein „Reparaturseiterl“ getrunken und wollte zum Friseur fahren. „Wir haben ein Fest gehabt und graue Haare sind nachgewachsen, da habe ich mir gedacht, die muss ich mir färben“, schilderte die 59-Jährige. Auf dem Weg dahin sei sie bei einer Stopptafel zwar stehen geblieben, habe aber das von links kommende Fahrzeug übersehen. Dessen Lenkerin erlitt bei dem Unfall unter anderem einen Bruch des Brustbeins. Die Angeklagte selbst wurde leicht verletzt.

Sie habe sich bei der Pensionistin bereits entschuldigt, erzählte die 59-Jährige. Auch Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro erkannte sie an. Richterin Birgit Falb sprach die Burgenländerin wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Diese nahm das noch nicht rechtskräftige Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.