Landesverwaltungsgericht Burgenland in Eisenstadt
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Gesundheit

LVwG hebt Zuschlag für die Martin Flugrettung GmbH auf

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat den Zuschlag nach der Ausschreibung für die Flugrettung im Land für die Martin Flugrettung GmbH aufgrund eines Formalfehlers aufgehoben.

Das LVwG habe im Erkenntnis vom 11. August moniert, dass eine Patronatserklärung oder eine entsprechend ausgefüllte Subunternehmenserklärung zwischen der „Mutter“ Heli Austria GmbH und der „Tochter“ Martin Flugrettung zwingend vorzulegen gewesen wäre, so das Unternehmen am Samstag.

Knaus: „Zuschlag zurecht bekommen“

„Selbstverständlich haben wir alle Ausschreibungskriterien erfüllt. Das Land Burgenland hat uns nach einem aufwendigen und objektiven Vergabeverfahren zu Recht den Zuschlag für die Rettungshubschrauber-Versorgung im Burgenland erteilt“, betonte Geschäftsführer der Martin Flugrettung GmbH und Haupt-Gesellschafter der Heli Austria Holding GmbH, Roy Knaus in der Aussendung.

Hubschrauber der Martin Flugrettung
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Wegen eines Formalfehlers wurde der Zuschlag der Martin Flugrettung GmbH aufgehoben

Knaus will gegen das Erkenntnis keine Rechtsmittel ergreifen. Er hofft, dass das Land Burgenland den Notarztrettungsdienst mit Notarzthubschraubern neu ausschreibt und will sich wieder bewerben. Beeinsprucht hatte die Entscheidung für die Vergabe der bei der Ausschreibung unterlegene ÖAMTC – mehr dazu in Flugrettung: ÖAMTC erhebt Einspruch.

Optionen werden abgewogen

Für das Land erklärte der mit der Abwicklung des Vergabeverfahrens beauftragte Experte Claus Casati gegenüber der APA: „Wir nehmen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis.“ Für das Land würden sich aufgrund der Tatsache, dass die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts ein formalrechtlicher und kein inhaltlicher Fehler war, verschiedene rechtliche Optionen ergeben, die nun abgewogen werden.

ÖVP: „Nächster Denkzettel für rote Alleinregierung“

„Damit zeigt sich einmal mehr, dass die Politik mit der Brechstange dem Land schadet. Wieder einmal muss ein unabhängiges Gericht das rechtswidrige Vorgehen der roten Alleinregierung aufheben. Diese Entscheidung ist ein weiterer Denkzettel für die SPÖ-Alleinregierung. Denn niemand steht über dem Gesetz, auch nicht der Landeshauptmann“, so Klubobmann Markus Ulram (ÖVP).