Manfred Kölly beim LBL-Wahlkampffinale
ORF
ORF
Politik

Kölly will wieder als Bürgermeister kandidieren

Am Freitag um 13:00 Uhr endete die Frist für die Parteien, um Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen einzubringen. Die Landtagsparteien SPÖ, ÖVP, Freiheitliche und Grüne treten an – außerdem auch NEOS und MFG. In Deutschkreutz tritt Manfred Kölly wieder als Bürgermeisterkandidat für die Liste Burgenland an.

Kölly bestätigte gegenüber dem ORF einen entsprechenden BVZ-Bericht. Kölly wurde wegen Amtsmissbrauchs und Wahlzettelfälschung vor eineinhalb Jahren verurteilt. Der ehemalige Langzeitbürgermeister von Deutschkreutz – Manfred Kölly – will zurück an die Spitze. Kölly bestätigte gegenüber dem ORF Burgenland, dass er bei der kommenden Bürgermeisterwahl wieder für die Liste Burgenland antreten will.

Kölly will mit Erfahrung punkten

„Sehr viele persönliche und telefonische Gespräche haben mich überzeugt, dass es einen erfahrenen Politiker braucht in Zeiten der Coronakrise, der Energiekrise und einer Flüchtlingskrise, speziell in Deutschkreuz. Es geschieht leider gar nichts und wir haben sehr viele Gemeinderäte, die wieder mitmachen und die sich auch bewährt haben in den letzten Jahren“, so Kölly.

Manfred Kölly im Landesgericht Eisenstadt
ORF/Norbert Lehner
Kölly wurde wegen Amtsmissbrauch verurteilt

19 Jahre lang war Kölly Bürgermeister in Deutschkreutz. Nach der Gemeinderatswahl 2017 wurde er wegen Amtsmissbrauchs und Wahlzettelfälschung zu 17 Monaten bedingter Haft und 27.000 Euro Geldstrafe verurteilt – mehr dazu in Deutschkreutz: 17 Monate bedingt für Kölly. Im September des Vorjahres legte er dann sein Amt als Bürgermeister zurück.

Erneute Kandidatur nach Rücktritt

Ein Jahr später stellt sich Manfred Kölly erneut der Wahl. „Das ist Schnee von gestern und ich glaube, jeder weiß, es geht um Arbeit, es ist demokratiepolitisch möglich und warum soll ich das nicht tun“, sagte Manfred Kölly. Die Liste denkt laut Kölly auch daran, bei der Landtagswahl 2025 wieder anzutreten. Bei der Landtagswahl 2020 hatte die Liste den Einzug in den Landtag nicht mehr geschafft.

Juristisch ist Kandidatur möglich

„Nach einer rechtskräftigen Verurteilung bei einer bedingten Freiheitsstrafe, die ein Jahr übersteigt, kann man wieder gewählt werden wenn diese Verurteilung mindestens 6 Monate zurückliegt. Das passive Wahlrecht ist dann wieder vorhanden“, heißt es von der Landeswahlleitung des Landes Burgenland gegenüber dem ORF.