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Lob und Kritik für Änderung der StVO

Vor knapp zwei Wochen ist im Nationalrat eine Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen worden. Sie soll für mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger sorgen. Die Novelle bringt einige Umstellungen mit sich und stößt nicht überall auf Zustimmung.

Die Gesetzesnovelle wurde vom Verkehrsministerium eingebracht und tritt im Oktober in Kraft – mehr dazu in Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Anlass dafür war der starke Anstieg an Radunfällen in den vergangenen Jahren. Eine der zentralen Neuerungen: Für Radfahrer wird es an entsprechend gekennzeichneten Kreuzungen künftig erlaubt sein, bei Rot rechts abzubiegen, oder unter Umständen auch geradeaus weiterzufahren.

Voraussetzung dafür ist diese Beschilderung und dass die Radfahrer vor der roten Ampel anhalten. Die Regelung soll die Gefahr minimieren, dass es während des Wartens zu Unfällen kommt, etwa mit einem LKW. In Deutschland gibt es sie schon seit zwei Jahren. Neu ist auch der gesetzlich festgeschriebene Mindestabstand, den es beim Überholen von Radfahrern künftig geben wird. Er beträgt im Ort eineinhalb Meter und außerhalb des Ortsgebiets zwei Meter.

Meinungen zur Änderung der StVO

Bei der Schaltung von Ampeln soll in Zukunft mehr auf die Bedürfnisse von Fußgängern geachtet werden. Es soll überall möglich sein, Straßen ohne Eile und nach kurzer Wartezeit zu überqueren. Eine weitere Neuerung ist, dass die Behörden Straßenstellen im Umfeld von Schulen per Verordnung zu Schulstraßen ernennen können. An diesen Stellen wird der Verkehr stark eingeschränkt, auch temporäre Straßensperren sind möglich.

Kritik von ÖAMTC und ARBÖ, Lob vom VCÖ

In der Fachwelt wird die Novelle unterschiedlich aufgenommen. Der ÖAMTC kritisiert, dass die neuen Regelungen Missverständnisse auslösen könnten. Laut ARBÖ sei es damit nicht gelungen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Gegenteil – es sei sogar eine Unfallhäufung zu erwarten, etwa durch die neue Abbiege-Regelung.

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Eingeführt wird ein gesetzlich festgeschriebener Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Eine Argumentation, die man beim Verkehrsclub Österreich (VCÖ) nicht nachvollziehen kann. „Österreich hat was den Radverkehr angeht sowohl bei der Infrastruktur, als auch bei den rechtlichen Regeln großen Aufholbedarf. Das ist jetzt einmal ein Schritt in die richtige Richtung“, so Christian Gratzer vom VCÖ. In einem Punkt sind sich aber alle Experten einig. Durch den steigenden Radverkehr gilt es auch diese Verkehrsteilnehmer in Zukunft besser zu schützen.