Der Mann bekannte sich schuldig. Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Filialleiter Veruntreuung und Untreue vor. Rund 9.400 Euro verschwanden laut dem Angeklagten auf dem Weg vom Tresor des Geschäfts zur Bank. Damit habe er eine Rechnung für seinen privaten Hausbau bezahlt, erzählte der 30-Jährige. Er habe aber immer vorgehabt, das Geld wieder zurückzuzahlen.
„Überblick verloren“
Von Kunden habe er teilweise Bargeld angenommen, aber nicht an die Kassa abgeführt, sondern selbst verwendet. Außerdem habe er Waren verliehen, um Geschäfte anzubahnen – allerdings ohne entsprechende Dokumentation. Was von den Kunden nicht von selbst zurückgebracht wurde, konnte deshalb kaum wieder eingeholt werden. Ein Mann habe sich etwa in großem Stil Geräte ausgeborgt und nie wieder zurückgebracht. Um das zu vertuschen, habe er Rechnungen ausgestellt – meistens an „irgendjemanden. Ich habe den Überblick verloren“, sagte der 30-Jährige. Er habe manchen Kunden wohl „zu sehr vertraut“.
Bei Inventur aufgeflogen
Aufgeflogen ist das Ganze laut dem Geschäftsführer des Unternehmens, bei dem der Angeklagte bis Ende 2021 beschäftigt war, bei einer Inventur – allerdings erst, nachdem das Dienstverhältnis mit dem 30-Jährigen bereits beendet worden war. Denn schon zuvor habe man den Eindruck gehabt, „dass er die Kontrolle verloren hat“. Der Mann muss neben der bedingten Haftstrafe auch die von der Firma geforderten 62.000 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.