Eine Person in Quarantäne mit Masken im Vordergrund
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Coronavirus

Quarantäne: Was gilt, was nicht

Die Zahl der Coronavirus-Infizierten steigt wieder. Angesichts dessen ist eine Diskussion über ein Ende der Quarantäne-Regelung ausgebrochen. Man müsse akzeptieren, dass das Coronavirus bleibt und lernen, damit zu leben, argumentiert etwa Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).

Nach wie vor gilt: Wer im Burgenland positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne. Man kann sich aber ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test freitesten, wenn man zuvor 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome hatte. Dafür muss der CT-Wert über 30 liegen.

Ohne Freitesten geht es im Burgenland nicht

Der Bund hat prinzipiell auch die Möglichkeit für eine verkürzte Quarantäne ohne Freitesten ab dem fünften Tag der Isolation geschaffen. Voraussetzungen dafür wären 48 Stunden Symptomfreiheit und dass man weitere fünf Tage sogenannte „Verkehrsbeschränkungen“ in Kauf nimmt. Das bedeutet, bei Kontakt mit anderen Personen muss man immer eine Maske tragen und man darf keine Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Fitnessstudios und Großveranstaltungen besuchen.

Doch diese verkürzte Quarantäne ohne Freitesten gibt es im Burgenland laut Auskunft des Koordinationsstabs Coronavirus nicht. Die Bundesländer können nämlich strengere Coronavirus-Schutzmaßnahmen als der Bund vorschreiben.