Landtagspräsidentin Verena Dunst zieht Bilanz über das Landtagsjahr 2021
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Politik

Kinderbetreuungs- und Kehrgesetz werden novelliert

Der burgenländische Landtag wird am Donnerstag eine Novelle des Kehrgesetzes und des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschließen. Bei Letzterem entfällt unter anderem der vorgeschriebene „Urlaub“ für die Kindergartenkinder.

Die Kindergartenkinder mussten bisher zwei Wochen am Stück zu Hause bleiben, um sich zu erholen. Das sei für die Eltern aber oft schwierig und für die Kindergärten ein großer Verwaltungsaufwand gewesen, sagte Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.

Künftig durchgängige Betreuung anbieten

Die Kinder sollten natürlich weiterhin Ferienzeit außerhalb der Betreuungseinrichtungen bekommen, gesetzlich vorgeschrieben werde der durchgängige Urlaub aber nicht mehr, meinte Winkler. Die Öffnungszeiten in den Sommerferien werden zudem ausgeweitet. Künftig soll eine durchgängige Betreuung angeboten werden, sofern mehr als vier Kinder Bedarf angemeldet haben. Den Bedarf müssen die Eltern aber nicht mehr nachweisen. Das habe in der Vergangenheit nämlich für Irritationen gesorgt: „Teilweise wurde von den Einrichtungen ein Arbeitsnachweis verlangt. Das war von uns eigentlich nicht vorgesehen“, betonte Winkler.

Die Bedarfserhebung wird außerdem vereinheitlicht. Die Kindergärten bekommen ein Formular vom Land, das von allen im selben Zeitraum an die Eltern verteilt werden soll. „Wir wollen schauen, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein Schlagwort ist, sondern dass es wirklich auch gelebt werden kann“, meinte Winkler.

Gruppengröße reduzieren

Bei den alterserweiterten Gruppen wird die Größe reduziert. Der Wechsel von der Krippe in den Kindergarten wird flexibler gestaltet. Kinder, die nach den Semesterferien drei Jahre alt werden, können im laufenden Kindergartenjahr noch in der Krippe bleiben und müssen nicht sofort wechseln. Wer davor drei wird, wechselt in den Semesterferien. Außerdem wird ein institutionelles Schutzkonzept implementiert, das im Herbst genauer vorgestellt werden soll, so Winkler. In den 301 Einrichtungen im Burgenland werden derzeit rund 12.400 Kinder betreut.

Novelle des Kehrgesetzes

Die Novelle des Kehrgesetzes reduziert die Zahl gesetzlich vorgeschriebener Rauchfangkehrungen, also Reinigungen, beispielsweise bei Kachelöfen. In weiterer Folge werden sich die Adaptierungen im Kehrgesetz auf die Rechnung auswirken, denn damit werde auch weniger Arbeitsentgelt verrechnet, heißt es von den zuständigen Landesräten Leonhard Schneemann und Heinrich Dorner (beide SPÖ) in einer gemeinsamen Aussendung. Für eine Kehrung eines Objektes mit Wärmepumpe und einem Kachelofen, Kaminofen oder Heizkamin bezahle man demnach ab Juli 2022 statt bisher 60,50 Euro nur noch 39,81 Euro. Die Überprüfung des gleichen Objektes schlage ab Juli mit 27,40 Euro statt der 35,67 Euro zu Buche.

1.700 Euro Mindestlohn für Rauchfangkehrer

Außerdem haben sich Land und Innung auf den 1.700 Euro netto Mindestlohn für Rauchfangkehrer geeinigt. Der Mindestlohn für Rauchfangkehrer werde in einem neuen Kollektivvertrag geregelt und bedeute eine Lohnerhöhung von mindestens zwanzig Prozent, sagte Landesinnungsmeister Herbert Baumrock gegenüber dem ORF Burgenland. Die Branche im Burgenland kämpft bisher damit, dass Lehrlinge nach Niederösterreich und in die Steiermark abwandern, weil dort mehr bezahlt werde. Der Innungsmeister vertritt im Burgenland rund einhundert Rauchfangkehrer.

ÖVP thematisiert Vergabe der Flugrettung

Die ÖVP wird am Donnerstag eine dringliche Anfrage an Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) richten, in der es um die Vergabe der Flugrettung an das Salzburger Unternehmen Martin anstatt an den ÖAMTC gehen soll. Klubobmann Markus Ulram kritisierte, das Unternehmen von Roy Knaus sei 2021 offenbar in wirtschaftliche Probleme geraten: „Warum entscheidet sich der Landeshauptmann für einen Flugretter, der rote Zahlen schreibt?“ Ulram will von Doskozil deshalb Details zum Ausschreibungsverfahren – mehr dazu in Flugrettung: ÖAMTC erhebt Einspruch.

SPÖ hakt bei Anfechtung des Jadgesetzes nach

Die SPÖ wiederum will sich in einem Dringlichkeitsantrag mit der Anfechtung des Jagdgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof befassen. Die Rechnung des Anwalts hierfür war laut SPÖ nämlich an den Jagdverband und nicht an die beiden Auftraggeber, ÖVP und FPÖ, gegangen. ÖVP-Klubobmann Ulram äußerte diesbezüglich „formalrechtliche“ Bedenken, zumal die SPÖ damit einen Antrag an Personen richte, die nicht in der Regierung, sondern in der Opposition seien. Die Volkspartei werde die Rechnung bezahlen, erhalten habe man sie bis dato aber noch nicht – mehr dazu in Causa Jagdgesetz: SPÖ macht weiter Druck.

Grüne und FPÖ: Dringliche Anfrage und Aktuelle Stunde

Die Grünen stellen eine dringliche Anfrage zum Bodenschutz. „Wir möchten von Landesrat Dorner wissen, welche Maßnahmen er vorbereitet, um die massive Bodenversiegelung im Burgenland auf ein Minimum von 2,5 Hektar pro Tag zu beschränken“, begründet die Grüne Klubobfrau Regina Petrik den Dringlichen Antrag an Landesrat Heinrich Dorner.

Auf Antrag der FPÖ findet eine aktuelle Stunde zum Thema "Wirksame Maßnahmen für leistbares Wohnen im Burgenland“ statt. In der Fragestunde stellt sich am Donnerstag Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) den Fragen der Abgeordneten.

Neuer BLRH-Direktor wird angelobt

Vor der Sitzung des Landtages wird der neue Landesrechnungshofdirektor Rene Wenk angelobt. Er erhält sein Ernennungsdekret. Der 46-jährige Oberösterreicher folgt in dieser Funktion auf Andreas Mihalits. Der Rechnungshof ist ein weisungsfreies Organ des Landtages und kontrolliert Landes- und Gemeinde- Finanzen. Den Dienst tritt Wenk am 1. August an – mehr dazu in Landtag: Wenk einstimmig als BLRH-Direktor bestellt und Landesrechnungshofdirektor Mihalits verabschiedet