Die Staatsanwaltschaft warf dem Nordburgenländer vor, eine Firma, die bei ihm Masken bestellt hatte, um 604.000 Euro betrogen zu haben, indem er die Schutzmasken zuerst gar nicht und später dann nicht in der vereinbarten Qualität geliefert habe. Der Mann wies das vor Gericht zurück und gab an, selbst hereingelegt worden zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ging davon aus, dass der Unternehmer seine Lieferfähigkeit und -willigkeit sowie die Vertragskonformität der Masken vorgetäuscht und falsche Urkunden vorgezeigt habe. Der Nordburgenländer sah sich aber selbst als Opfer von Betrügern. Der Freispruch im Zweifel ist noch nicht rechtskräftig.