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Wirtschaft

Experte: Ungarische Regelung diskriminierend

In Ungarn können seit Freitag nur mehr Fahrzeuge mit ungarischen Kennzeichen zum billigeren Deckelungspreis tanken. Der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät, Walter Obwexer, sieht darin eine indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

Denn die neue Regelung für das Tanken in Ungarn ziele auf Halter mit ungarischen Kennzeichen ab, so Obwexer. Das seien in erster Linie ungarische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Indirekte Diskriminierungen seien in der Union grundsätzlich verboten, sofern es dafür keinen wichtigen Rechtfertigungsgrund gebe und die Regelung verhältnismäßig ausgestaltet sei.

Walter Obwexer zur ungarischen Tank-Regelung

Sollte Ungarn als Rechtfertigungsgrund die finanzielle Belastung anführen, dann sei das kein zulässiger Rechtfertigungsgrund und die Maßnahme damit verboten, so der Experte. Sollte Ungarn mit der Entlastung ungarischer Familien argumentieren, dann wäre das ein zulässiger Rechtfertigungsgrund, die Maßnahme, aber nicht verhältnismäßig, erklärte Obwexer.

Tankrechnungen aufbewahren

Österreicherinnen und Österreicher, die ab heute in Ungarn tanken, können vorerst nichts anderes tun, als mehr zu zahlen. Obwexer rät ihnen aber, die Tankrechnungen aufzubewahren. Sollte es doch zahlenmäßig mehrere Betroffene geben, dann sei nicht auszuschließen, dass diese sich zusammenschlössen oder jemand anbiete, die Betroffenen zu vertreten, um den Schaden in Form einer Sammelklage von Ungarn einzufordern.

Obwexer zu den rechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen

Sollte Ungarn dann zahlen, bekämen die Betroffenen dann zumindest einen großen Teil dessen, was sie mehr bezahlt hätten, zurück, erklärte Obwexer. Der Einzelne werde das wohl nicht machen, denn für grob gerechnet 25 Euro werde man wohl nicht ein ganzes Gerichtsverfahren bis nach Luxemburg initiieren.