Polizei und Soldaten bei Grenzkontrollen
ORF
ORF
Politik

Grenzkontrollen trotz EuGH-Urteils verlängert

Seit Donnerstag hat Österreich die Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Ungarn und Slowenien zumindest für ein weiteres halbes Jahr verlängert. Erst Ende April hatte ein EuGH-Urteil die Rechtmäßigkeit der Kontrollen teilweise infrage gestellt.

Sekundäre Fluchtbewegungen, also das Weiterziehen von Flüchtlingen von einem EU-Land in das nächste, die Lage an der EU-Außengrenze, Terrorgefahr, organisierte Kriminalität – das sind die Hauptgründe, die das Innenministerium für die Verlängerung der Grenzkontrollen nennt. Die entsprechende Verordnung des Innenministeriums gilt seit Mitternacht.

EuGH: Bedrohungsnachweis seit 2017 nur ungenügend

Die Kontrollen im EU-Schengen-Raum sind zuletzt in die Kritik geraten. Erst Ende April beurteilte der Europäische Gerichtshof diese als teilweise rechtswidrig. Kontrolliert werden darf innerhalb des Schengen-Raums nämlich nur im Fall einer ernsthaften Bedrohung für maximal sechs Monate. Danach müssen für eine Verlängerung wie jetzt ernsthafte Gründe genannt werden. Geht es nach dem EuGH, ist das in Österreich seit 2017 nur ungenügend passiert – mehr dazu in EuGH: Grenzkontrollen in Österreich offenbar nicht rechtmäßig. Dennoch wird jetzt an den Grenzübergängen zu Ungarn und Slowenien zumindest bis 11. November weiter kontrolliert.