Angeklagter im Gerichtssaal
ORF/Andreas Herbst
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Gericht

Mehrjährige Haftstrafe nach Banküberfällen

Am Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag jener 39-jährige Mann vor Gericht gestanden, der heuer eine Bank in Rohrbach bei Mattersburg und eine Bank in Niederösterreich überfallen hat. Er wurde – noch nicht rechtskräftig – zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der 39-jährige Angeklagte zeigte sich vor Gericht voll geständig. Er gab zu die Bankangestellten in den jeweiligen Filialen mit einer Softair-Pistole bedroht und insgesamt mehr als 41.000 Euro erbeutet zu haben.

„Kurzschlusshandlung“ aufgrund von Spielschulden

Der Mann spricht heute von einer Kurzschlusshandlung. Er habe aufgrund von jahrelang angehäuften Spielschulden in der Höhe 320.000 Euro keinen anderen Ausweg mehr gesehen, sagte der bisher unbescholtene Vater dreier minderjähriger Kinder am Donnerstag vor Gericht. „Ich konnte einfach nicht mehr klar denken“ schildert der Mann seine damalige Gemütslage. Die Banken in Rohrbach (Bezirk Mattersburg) und in Bockfließ (Niederösterreich) habe er mehr oder weniger zufällig ausgewählt. Auch der Verteidiger des Angeklagten sprach von einer unprofessionellen Vorbereitung – so hat der 39-Jährige die Tatkleidung in einem Baumarkt mit seiner Bankomatkarte bezahlt – unter anderem dadurch konnte er später verhaftet werden.

Banküberfall in Rohrbach
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Bild aus der Überwachungskamera der Bank in Rohrbach bei Mattersburg

Schmerzensgeld für Bankangestellte

Der Mann entschuldigte sich mehrfach bei den beiden Angestellten in den jeweiligen Bankfilialen. Beide Frauen sind seit den Überfällen in psychologischer Behandlung und leiden an Schlafstörungen. Beiden wurde heute ein Schmerzensgeld zugestanden. Für das Urteil brauchte das Schöffengericht gerade einmal fünf Minuten Beratungszeit. Der Angeklagte wurde des Raubes schuldig gesprochen und zu drei Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.