Gericht

Stiefvater mit Messer attackiert: Einweisung

Ein 23-Jähriger, der Anfang Jänner in Frauenkirchen (Bezirk Neusiedl am See) mit einem Messer auf seinen Stiefvater eingestochen haben soll, ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Er könne sich an die Geschehnisse im Jänner nicht mehr erinnern, sagt der 23-Jährige heute vor Gericht. Die Polizei schilderte den Fall jedenfalls so: Der 23-Jährige war mit seiner Mutter in Streit geraten. Der 48-jährige Stiefvater wollte schlichten, deshalb brannten bei dem 23-Jährigen die Sicherungen durch. Insgesamt dreimal stach er auf den Stiefvater ein. Der wurde schlussendlich schwerverletzt im AKH in Wien versorgt – mehr dazu in 23-Jähriger stach auf Stiefvater ein. Die Polizei nahm den 23-Jährigen fest.

Tatwaffe noch immer nicht gefunden

Schon damals wurde vermutet, dass er psychisch beeinträchtigt gewesen ist, weil er notwendige Medikamente nicht eingenommen hatte. Deshalb entschied die Richterin heute, dass er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden muss. Wo die Tatwaffe, das Messer, verblieben ist – darüber herrscht noch immer Rätselraten. Doch ein Zeuge hat die Waffe beschrieben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt hat keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.