Kontrollen am Grenzübergang Nickelsdorf
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Politik

EuGH: Grenzkontrollen teilweise rechtswidrig

Wer von Ungarn oder Slowenien aus zurück ins Burgenland fährt, wird kontrolliert – trotz der Reisefreiheit zwischen den Mitgliedsländern des Schengener Abkommens. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) dürften die Grenzkontrollen teilweise rechtswidrig gewesen sein.

Die Pandemie-Jahre haben gezeigt, dass die Grenzbalken zwischen zwei Ländern – etwa Österreich und Ungarn – fallen oft sehr rasch. Slowenien und Ungarn sind seit 21. Dezember 2007 Teil dieses Schengener Abkommens, das bedeutet, dass es zwischen den beiden Mitgliedsstaaten Reisefreiheit gibt. Bis 2015 war das auch so, dann kam die Flüchtlingswelle und die Wiedereinführung der Grenzkontrollen. Die gibt es bis heute.

Einzelne Länder dürfen Grenzkontrollen wiedereinführen, für maximal sechs Monate, wenn eine Bedrohung für das jeweilige Land vorliegt. Diese Bedrohung muss nachgewiesen werden, und das hat Österreich laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von dieser Woche mehrfach nicht gemacht

Innenministerium: Grenzschutz wenn notwendig

Aktuell gibt es Kontrollen an den Grenzübergängen zu Ungarn und Slowenien. Geregelt über eine Verordnung des Innenministeriums, die noch bis 11. Mai gilt. „Wenn es notwendig ist, werden wir unsere Grenzen schützen. Das wird auch in Zukunft so sein“, heißt es von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf Anfrage des ORF Burgenland.

Von den Grenzkontrollen zu unterscheiden, sind die Kontrollen der Gesundheitsbehörden, die aktuell vom Bundesheer als Assistenzeinsatz an den Grenzübergängen durchgeführt werden. Wer nach Österreich einreist, muss einen 3G-Nachweis vorlegen. Ausgenommen sind Pendler, da reicht eine Bestätigung des Arbeitgebers.