Durch das neue burgenländische Jagdgesetz verliert der burgenländische Landesjagdverband nach 70 Jahren seinen Status als Körperschaft öffentlichen Rechts. Er darf damit keine Pflichtbeiträge mehr einheben. Außerdem werden hoheitlichen Aufgaben wie die Trophäenbewertung an die Bezirkshauptmannschaften übertragen. 14 Abgeordnete der Landtagsopposition – von ÖVP und FPÖ – brachten nach dem Beschluss des Gesetzes im Landtag eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, weil sie das neue Jagdgesetz als verfassungswidrig einschätzten.
Verfassungsrichter wiesen Antrag ab
Dieser Antrag wurde jetzt seitens der Verfassungsrichter abgewiesen, wie der ORF Burgenland in Erfahrungen bringen konnte und auch bereits vom Landesjagdverband bestätigt bekam. Gegenüber dem ORF Burgenland sagte Landesjägermeister Roman Leitner, dass er über die Entscheidung des Verfassungsgerichts „schockiert und entsetzt“ sei.
Ab 2023 keine unabhängige Interessensvertretung mehr
Die Tätigkeit des Jagdverbandes als unabhängige Interessenvertretung der burgenländischen Jäger endet mit Ende 2022. Nun wurde ein neuer Verein gegründet, inklusive einer freiwilligen Mitgliedschaft. Landesjägermeister Leitner hofft, dass das Land den neuen Verein unterstützen werde.
Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) sah sich durch die Entscheidung des VfGH in seinem Vorhaben bestätigt, sämtliche Jagdagenden bis 2023 Schritt für Schritt direkt ins Landhaus zu verlagern. Ihm sei es „von Beginn an um eine stetige Verbesserung im Sinne der Jagd und der Jägerinnen und Jäger im Burgenland gegangen“, betonte Schneemann.
SPÖ: ÖVP und FPÖ „grandios gescheitert“
Die ÖVP – dieses Mal mit Unterstützung der FPÖ – sei erneut bei dem Versuch, eine demokratische Entscheidung mittels Klage vor dem Höchstgericht zu kippen „grandios gescheitert“, so SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich in einer Reaktion auf die Entscheidung. Die ÖVP solle endlich aufhören, wahllos politisch motivierte Klagen einzubringen und die Versuche, die Jagd zu politisieren einstellen.