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Chronik

OGH besiegelt Aus für Yachtclub in Breitenbrunn

Im jahrelangen Rechtsstreit rund um den Yachtclub Breitenbrunn gegen Esterhazy sind die Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) gefallen, die das Ende des Club-Standortes in Breitenbrunn endgültig besiegeln. Das letzte Wort im Rechtsstreit ist aber noch nicht gesprochen.

Das Grundstück, auf dem der Yachtclub untergebracht ist, gehört Esterhazy. Die Gemeinde hatte das Grundstück 1968 gepachtet und verpachtete es an den Yachtclub Breitenbrunn weiter. Nach 50 Jahren, Ende 2018, lief der Pachtvertrag aus. Die Gemeinde löste damit auch den Pachtvertrag mit dem Yachtclub. Seitdem wird gestritten. Denn bereits davor präsentierte Esterhazy Pläne für die Modernisierung des Seebades. Davon betroffen war und ist auch das Areal des Yachtclubs. Zunächst versuchte man sich außergerichtlich zu einigen, doch sämtliche Gespräche scheiterten im Jahr 2019. Der Yachtclub musste das Areal vor einem Monat räumen.

Mehrere Verfahren

Insgesamt liefen bis jetzt drei Verfahren. Der Yachtclub verklagte die Esterhazy Betriebe und auch die Gemeinde Breitenbrunn. Yachtclub-Präsident und gleichzeitig Anwalt des Clubs, Walter Bajons, erklärte am Montag im Gespräch, dass die Gemeinde das Auslaufen des Vertrages hätte verhindern können. Er meinte, dass der Ur-Vertrag schon aus mehreren Gründen rechtswidrig sei. Unter anderem deswegen, weil mit öffentlichen Mitteln auf privatem Grund der Esterhazys im Seebad Breitenbrunn ein immenser Wert erschaffen worden sei. Der Yachtclub hätte sich mehr Einbindung und mehr Unterstützung seitens der Gemeinde erwartet.

Yachtclub siedelt nach Jois um

Der OGH stellte nun allerdings fest: Die Auflösung des Vertrages zwischen der Gemeinde Breitenbrunn und Esterhazy sowie der Gemeinde und dem Yachtclub war rechtlich in Ordnung. Das bestätigte auch der Anwalt der Gemeinde, Johannes Zink. Dieses Urteil muss der Yachtclub jetzt zur Kenntnis nehmen. Der Standort ist somit Geschichte, nicht aber der Club: Bajons bestätigte, dass man ab der bevorstehenden Badesaison in Jois weitermacht.

Weitere Klage gegen Gemeinde

Das letzte Wort im Rechtsstreit ist allerdings noch immer nicht gesprochen. Denn der Yachtclub klagte auch auf Feststellung der Haftung, heißt: Muss die Gemeinde für den Verlust des Standortes haften? Laut Zink ist dieses Urteil nur mehr reine Formsache. Bajons meint, dass der Ausgang noch nicht so eindeutig sei.

Seitens der Esterhazy Privatstiftungen hieß es, dass jetzt auch die Revision des Yachtclubs Breitenbrunn im Feststellungsverfahren zurückgewiesen worden sei. Das sei erneut eine positive, höchstrichterliche Entscheidung.

Bauarbeiten bis 2024

Bei der Modernisierung des Seebades sind bis jetzt Instandhaltungsarbeiten durchgeführt worden, zum Beispiel wurden die Wasserpumpen erneuert und Schlamm wurde abgesaugt. Darüber hinaus gibt es einen neuen Spielplatz und die Liegewiese wurde modernisiert. Derzeit gibt es einen Pop-Up-Gastrobereich, weil das ursprüngliche Restaurant einsturzgefährdet war und deshalb nicht mehr benutzt werden durfte. Aufgrund der Vogelbrut und der beginnenden Saison darf momentan nicht gebaut werden, hauptsächlich wird im Winter gebaut. Bis 2024 soll das Projekt abgeschlossen sein.