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Coronavirus

CoV-Lockerungen gelten ab Samstag

Ab Samstag gibt es in Österreich eine Erleichterung bei den Coronamaßnahmen. Eine FFP2-Maske muss jetzt nur noch im lebensnotwendigen Handel, im Gesundheitsbereich und in den Öffis getragen werden. In anderen Innenräumen fällt die Maskenpflicht weg.

Im normalen Handel und in der Gastronomie fällt die Maskenpflicht ab nun ebenso weg wie bei körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel bei Friseuren. Weiterhin Maske tragen heißt es im lebensnotwendigen Handel: also etwa in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Tankstellen. Auch in den Öffis und im Gesundheitsbereich gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.

Erleichterungen auch beim Kirchenbesuch

In den Kirchen muss eine FFP2-Maske nur noch beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, nicht aber während der Messe getragen werden. Eine weitere Erleichterung gibt es auch in der Wiener Gastronomie. Dort war bisher noch ein 2-G-Nachweis erforderlich, der jetzt wegfällt. Man braucht somit, wie im Burgenland bereits üblich, keinen Nachweis mehr im Lokal vorzuweisen. Diese neuen Maßnahmen sind vorerst einmal bis 8. Juli gültig.