Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
ORF.at/Michael Baldauf
Gericht

Bewährungsstrafen für „Staatsverweigerer“

Zwei „Staatsverweigerer“ sind am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein 55-jähriger Burgenländer erhielt zwölf Monate bedingte Haft, ein 54-Jähriger 16 Monate und eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf ihnen das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung vor. Als Mitglieder des Staatenbundes hätten sie staatliche Hoheitsrechte herabgewürdigt und daran mitgewirkt, das System in Österreich zu untergraben und zu destabilisieren, erläuterte der Staatsanwalt.

Dem 54-Jährigen wurden außerdem versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, versuchte Erpressung und Nötigung vorgeworfen. Er hatte mithilfe der „Präsidentin“ des Staatenbundes Drohbriefe mit Schadenersatzforderungen, Strafanträge und Haftbefehle an Richter und Bezirkshauptmannschaften geschickt.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Geschworenengericht sprach die zwei Männer mit acht zu null Stimmen in allen Anklagepunkten schuldig. Die Haftstrafen werden ihnen bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten nahmen es zwar an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab.

Gesundheitliche Probleme und kein Job

Der 55-Jährige erzählte vor Gericht, dass er gesundheitliche Probleme gehabt habe, deswegen sein Geschäft schließen musste und keinen Job mehr fand. Als er kurz darauf führende Personen des Staatenbundes kennengelernt habe, sei er reingerutscht. Das Vorhaben – „Licht und Liebe“ – habe ihn angesprochen: „Ich merke ja selbst, dass in dieser Welt viel zu wenig Liebe ist.“ Erst später habe er begonnen, den Bund zu hinterfragen. Das Regelwerk der „Präsidentin“ aus dem Jahr 2016 habe er deshalb schon nicht mehr unterschrieben. „Am liebsten würde ich das Ganze natürlich ungeschehen machen“, betonte der Burgenländer.

Scheidung und psychische Probleme

Ähnliches erzählte der 54-Jährige, der als Lehrer tätig war und vom Staatenbund angeworben wurde, als er nach Scheidung, Sorgerechtsstreit, gescheiterter Beförderung und Burnout psychische Probleme hatte. „Speziell als Lehrer hätte ich kritischer sein müssen. Ich war in einer psychischen Ausnahmesituation und das war mehr oder weniger ein kleiner Strohhalm, an den man sich klammern kann“, betonte er. Im Nachhinein könne er sich selbst schwer erklären, warum er damals an die Versprechen des Staatenbundes geglaubt habe.

Drohbriefe von der „Präsidentin“

Die Drohbriefe, Strafanträge und Haftbefehle seien nicht von ihm, sondern von der bereits verurteilten „Präsidentin“ ausgegangen, die diese für ihn verschickt habe. Begonnen habe alles mit einem Verkehrsunfall, bei dem er alkoholisiert war und der zu einem Verwaltungsverfahren führte. Dieses sollte mithilfe der Schreiben eingestellt werden. Als ihm die Tragweite der Briefe bewusst geworden sei, habe er sich bei den Behörden entschuldigt und angeboten, den Schaden wiedergutzumachen, sollte einer entstanden sein. Das sei aber nicht der Fall gewesen.

Das Verfahren gegen eine weitere mutmaßliche Staatsverweigerin wurde am Mittwoch ausgegliedert. Sie war ursprünglich mit den beiden Männern angeklagt, hatte sich für den Prozess aber krankheitsbedingt entschuldigt.