Der Verein Neustart arbeitet seit vielen Jahren mit Beschuldigten und Opfern im außergerichtlichen Tatausgleich. Dieses Verfahren wird dann angewendet, wenn es etwa zu Gewalttaten unter Personen kommt, die sich kennen, erklärt der Leiter von Neustart Burgenland Alexander Grohs. Vor einigen Jahren sei bereits eine Studie durchgeführt worden. Bei der aktuellen Studie sei überraschend, dass alle Bewertungen in Sachen Zufriedenheit nach oben gegangen seien, sagt er.
Große Zufriedenheit mit außergerichtlicher Konfliktregelung
Erfreulich ist für Grohs, dass 77 Prozent der Opfer sehr zufrieden mit der außergerichtlichen Konfliktregelung sind. „Was uns besonders freut: Die Zustimmung ist bei Opfern von Gewalt in Paarbeziehung – also zum Beispiel bei häuslicher Gewalt – eine der höchsten. Wo es nach unten Abweichungen gibt, ist bei Nachbarschaftskonflikten. Die bekommen wir auch immer wieder zugewiesen. Wo wir davon ausgehen, dass der Hintergrund ist, dass es einfach Konflikte sind, die sich schon seit Jahren oder teilweise seit Jahrzehnten aufgebaut haben“, so Grohs.
1.000 Menschen befragt
Bei der Studie wurden knapp 1.000 Menschen in ganz Österreich ein halbes Jahr nach den Erstgesprächen im Tatausgleich befragt. „Was auch für den Tatausgleich spricht, ist der Sicherheitsfaktor. 87 Prozent der Beschuldigten werden nach einem Tatausgleich nicht rückfällig“, so Grohs.
Der Verein Neustart betreibt in Eisenstadt und Oberwart Beratungsstellen und beschäftigt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.