Kultur

Neustart im Prozess um Esterhazy-Objekte

Die gerichtlichen Verhandlungen über das Eigentum an rund 260 Kunstobjekten aus der Sammlung Esterhazy von Burg Forchtenstein müssen neu aufgerollt werden. Das hat das Verfahrensgericht in Budapest am Mittwoch entschieden.

Sowohl das Verwaltungsverfahren als auch der Zivilprozess über die Kunstobjekte wurden an die erste Instanz zurückverwiesen. Die historisch wertvollen Gegenstände wurden 1919 während der wenige Tage dauernden ungarischen Räterepublik von Burg Forchtenstein (Bezirk Mattersburg) nach Ungarn gebracht.

Rund 260 Kunstobjekte betroffen

Im Jahr 2013 hat die ungarische Regierung entschieden, alle in staatlichen Museen aufbewahrten Kunstobjekte auf ihre Herkunft hin zu überprüfen. Könne das Eigentum nicht eindeutig nachgewiesen werden, sollten sie an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Diese Regelung betrifft auch die rund 260 Kunstobjekte. Die Privatstiftung Esterhazy versucht seit Jahren, dass ihr das Eigentum daran zuerkannt zu wird.

Exponat im Budapester Kunstgewerbemuseum
ORF
Der Streit um die Kunstobjekte läuft bereits seit Jahren

Wert von rund 100 Millionen Euro

Der Wert der Kunstobjekte wird auf rund 100 Millionen Euro geschätzt. Nach der gerichtlichen Entscheidung vom Mittwoch darf Esterhazy nun wieder hoffen, dass das Eigentum an der Sammlung aus Burg Forchtenstein anerkannt wird.