Politik

Grüne orten Immobilien-Skandal

Die Grünen haben einen Rechnungshofbericht wieder aufgerollt und sagen nun, dass wegen des Verkaufs eines Grundstücks in Parndorf (Bezirk Neusiedl am See) dem Steuerzahler ein Schaden von 250.000 Euro entstanden sei. Verkäufer war 2016 die Belig, der Käufer ein Medienunternehmer.

Regina Petrik von den Grünen sprach am Dienstag bei einer entsprechenden Pressekonferenz von einem Immobilienskandal. Im Jahr 2016 habe die Belig als Vorgängerin der Landesimmobiliengesellschaft einem Unternehmer ein Grundstück in Parndorf weit unter dem Marktpreis verkauft, so Petrik und sie sagt, dass so den burgenländischen Steuerzahlern ein Schaden von 250.000 entstanden sei.

Verkauf an bestimmten Käufer fragwürdig

„Man fragt sich, was die Belig antreibt, dieses Grundstück an einen ganz bestimmten Käufer richtig zu verscherbeln. Wenn man sich dann genauer damit beschäftigt, wer der Käufer ist, dann ist das ein der SPÖ sehr nahe stehender großer Medienunternehmer, nämlich Herr Gerhard Milletich“, sagte Petrik.

Grünen-Klubobfrau Regina Petrik
Grüne Burgenland
Grünen-Klubobfrau Regina Petrik

Milletich und Landesimmobilien weisen Vorwürfe zurück

Der Medienunternehmer und der österreichische Fußballpräsident Gerhard Milletich entgegnet, dass der Verkauf ordnungsgemäß abgewickelt wurde und er alles belegen könne. Die Behauptungen der Grünen seien falsch und er werde den Weg vor ein Gericht nicht scheuen.

Auch die Landesimmobilien Burgenland wies die Vorwürfe zurück. Sie würden jeglicher sachlichen Grundlage entbehren, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Der Verkauf des Grundstücks sei von der damaligen BELIG durchgeführt worden. Der Verkaufsbeschluss sei im Jahr 2013, der Verkauf 2016 erfolgt, zum von der damaligen Geschäftsführung festgelegten Verkaufspreis.

Die 2019 von Grund auf neu aufgestellte Landesimmobilien Burgenland habe im Nachhinein alle Sachverhalte unter Beiziehung namhafter externer Gutachter prüfen lassen. Bezüglich des Verkaufes des Grundstücks im Jahr 2016 sei festzuhalten, dass der Unterschied zwischen den Bewertungen und dem Verkaufspreis Jahre später sich durch eine Kontamination des Bodens ergeben hat – vor allem unterirdische Altbaureste. Diese seien zum Zeitpunkt der ersten Verkaufswertschätzung 2013 noch nicht bekannt gewesen.

Durch eine notwendige gewordene fachgerechte Sanierung sei der Marktwert des Grundstückes gemindert worden. All das sei dem Rechnungshof ausreichend dokumentiert zur Verfügung gestellt worden. Die Firma, die die Kontaminationen verursacht hat, habe man wegen Insolvenz nicht mehr diesbezüglich belangen können.