Teststab und Röhrchen
Matthias Stolt – stock.adobe.com
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Coronavirus

Welche Regeln beim Freitesten gelten

Seit voriger Woche ist im Burgenland das Freitesten aus der Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen ohne behördliche Beprobungsanordnung möglich, heißt es seitens des Landes. Beim Freitesten gibt es aber einige Dinge zu beachten.

Wer einen positiven Antigen-Test, beziehungsweise Symptome hat, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen, kann neuerdings den Verdachtsfall oder den positiven Selbsttest online über einen Link an die burgenländischen Gesundheitsbehörden melden. Im Anschluss wird man automatisch kontaktiert, und erhält einen behördlich angeordneten Beprobungstermin, heißt es vom Koordinationstab des Landes.

Behördliche Testergebnisse kommen per SMS

Auch bei einem positiven PCR-Test wird man automatisch kontaktiert. Das Wählen der Gesundheitshotline 1450 ist damit nicht notwendig. Wenn ein Test behördlich angeordnet wurde und das Ergebnis vorliegt, erhält man eine entsprechende SMS-Verständigung von der Gesundheitsbehörde.

Corona Test
ORF
Positive Selbsttests können jetzt online gemeldet werden

CT-Wert kann selbst abgefragt werden

Neu ist auch die CT-Wert-Selbstabfrage: Bei behördlich angeordneten Tests sowie in den BITZ durchgeführten Tests, hat man die Möglichkeit den CT-Wert online über einen Link der Landessicherheitszentrale abzufragen – mehr dazu in Neues Service zum Freitesten aus der Quarantäne. Freitesten für positiv Getestete und Kontaktpersonen ist nun wieder ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich – mehr dazu in Freitesten ab 5. Tag ohne behördliche Anordnung möglich. Man kann dies ab sofort selbst, auch ohne behördliche Anordnung, tun und zwar in den BITZ, in Apotheken oder über „Gurgeln daheim“.

Voraussetzung für die Freitestung ist Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden. Für Betroffene gilt dann das Zertifikat über ein negatives oder ein positives Testergebnis mit einem CT-Wert über 30 als Nachweis für die Aufhebung der Quarantäne. Dieses Ergebnis muss gemeinsam mit dem Absonderungsbescheid immer mitgeführt werden. Bei einem PCR-Testergebnis mit einem CT-Wert unter 30 läuft die Absonderung bis zum Ende des Absonderungsbescheides weiter.

Gratis Testen wird reduziert

Mit Ende März werden die permanenten kostenlosen Tests in Österreich eingestellt. Pro Monat werden gratis PCR-Tests und Antigen-Schnelltests auf fünf Stück pro Person limitiert – das hat die Bundesregierung vor einer Woche bekanntgegeben.

Wie es im Burgenland danach weitergeht, ist momentan noch in Schwebe. Behördlich angeordnete Tests sollen laut dem Koordinationsstab Coronavirus weiterhin in den Teststraßen des Roten Kreuzes abgedeckt werden. Wie es mit Testungen in Apotheken weitergehen soll, werde derzeit noch abgeklärt. Man warte auf eine entsprechende Verordnung des Bundes, hieß es.

Für Pendler und Pendlerinnen aus Ungarn, wie etwa Pflegerinnen oder Betreuerinnen, soll es laut der neuen Teststrategie des Bundes auch weiterhin Gratis-Tests und eine entsprechende Testverpflichtung geben. Die Rahmenbedingungen dafür müssten allerdings erst festgelegt werden.