PCR-Test wird im Testlabor ausgewertet
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Coronavirus

Freitesten ab 5. Tag ohne behördliche Anordnung möglich

Wurde man positiv auf das Coronavirus getestet, kann man sich im Burgenland wieder ab dem fünften Tag aus der Quarantäne freitesten. Es gelten PCR-Tests von Apotheken, BITZ und „Gurgeln daheim“ – ohne behördliche Beprobungsanordnung.

Bisher musste man im Burgenland warten, bis man einen Termin seitens der Behörde zum Freitesten aus der Quarantäne bekommen hat, ab sofort ist das auch ohne Termin möglich – und zwar in allen BITZ, sowie bei „Gurgeln daheim“, und in Apotheken.

Voraussetzung für eine Freitestung ist, dass man seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Ist das PCR-Testergebnis negativ, darf man sein zu Hause verlassen, ebenso wenn das Ergebnis positiv und der CT-Wert höher als 30 ist. Der CT-Wert kann auch selbstständig online abgefragt werden – mehr dazu in Neues Service zum Freitesten aus der Quarantäne. Für den Fall einer Kontrolle müssen das Testzertifikat sowie der Absonderungsbescheid immer mitgeführt werden, heißt es vom Coronavirus-Koordinationsstab des Landes.

Selbstständige Verdachtsfallmeldung möglich

Außerdem können sich Menschen mit Symptomen oder jene mit einem positiven Antigen-Test und Symptomen ab sofort über die Homepage des Landes selbst als Verdachtsfall melden und müssen nicht mehr die Gesundheitsberatung 1450 anrufen.