Bisher musste man im Burgenland warten, bis man einen Termin seitens der Behörde zum Freitesten aus der Quarantäne bekommen hat, ab sofort ist das auch ohne Termin möglich – und zwar in allen BITZ, sowie bei „Gurgeln daheim“, und in Apotheken.
Voraussetzung für eine Freitestung ist, dass man seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Ist das PCR-Testergebnis negativ, darf man sein zu Hause verlassen, ebenso wenn das Ergebnis positiv und der CT-Wert höher als 30 ist. Der CT-Wert kann auch selbstständig online abgefragt werden – mehr dazu in Neues Service zum Freitesten aus der Quarantäne. Für den Fall einer Kontrolle müssen das Testzertifikat sowie der Absonderungsbescheid immer mitgeführt werden, heißt es vom Coronavirus-Koordinationsstab des Landes.
Selbstständige Verdachtsfallmeldung möglich
Außerdem können sich Menschen mit Symptomen oder jene mit einem positiven Antigen-Test und Symptomen ab sofort über die Homepage des Landes selbst als Verdachtsfall melden und müssen nicht mehr die Gesundheitsberatung 1450 anrufen.