Die Spitzenposition im Landesrechnungshof ist im Landesamtsblatt ausgeschrieben. Interessenten haben vier Wochen Zeit, sich zu bewerben. Die neue Direktorin oder der neue Direktor leitet den Landesrechnungshof, vertritt ihn nach außen und ist für die Tätigkeit des Rechnungshofs ausschließlich dem Landtag veranwortlich.
Die Amtsperiode dauert zehn Jahre, danach ist keine Wiederbestellung möglich. Ein Personalberaterunternehmen übernimmt eine Vorbewertung der Kandidatinnen und Kandidaten. Danach werden Bewerberinnen und Bewerber zu einer nicht öffentlichen Anhörung durch den Landesrechnungshof-Ausschuss eingeladen.
Grüne fordern öffentliches Hearing im Landtag
Für die Wahl der neuen Direktorin oder des neuen Direktors ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig. Bei dieser Wahl muss mindestens die Hälfte der Landtagsmitglieder anwesend sein. Die Grünen fordern ein öffentliches Hearing im Landtag und ein Rederecht für den Direktor oder die Direktorin während der Landtagssitzung, um RH-Berichte auch persönlich präsentieren zu können.