Um das Ziel der Energieautarkie im Burgenland 2030 zu erreichen, soll der Ausbau von Wind- und PV-Anlagen beschleunigt werden. Dies sieht unter anderem vor, dass die Landesregierung Projekte von überregionaler Bedeutung per Verordnung umsetzt. Bis zu einer Größenordnung von zehn Hektar erfolgt das Widmungsverfahren weiterhin in Gemeinden – mehr dazu in Energieunabhängigkeitspaket präsentiert.
Gemeindevertreter wollen Gesetzesentwurf abwarten
Im Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband Burgenland wartet man noch auf die genaue gesetzliche Ausformulierung des Gesetzestextes. Diesen werde man prüfen und beraten, so GVV-Präsident Erich Trummer. Sein Büro wies grundsätzlich darauf hin, dass die Umstellung auf Erneuerbare Energie notwendig sei. Auch werde durch die angekündigten Änderungen das Recht auf die Abhaltung einer Volksbefragung nicht ausgehebelt.
Erwartungsgemäß kritischer sah dies der Gemeindebund, hier will man zunächst prüfen, ob die Änderungen im Rahmen der Gemeindeautonomie überhaupt möglich sind. Geschäftsführer Stefan Bubich ortet in dem Vorhaben einen „massiven Eingriff“ in die Gemeindeautonomie. „Die Bevölkerung wird links liegen gelassen, immerhin sind die Gemeinderäte von der Bevölkerung gewählt“, so Bubich, der darauf hinweist, dass bei Umwidmungsverfahren derzeit jeder Einspruch erheben könne. Auch könne man nach einem Gemeinderatsbeschluss eine – bindende – Volksabstimmung initiierten. „Wenn der Gesetzesentwurf da ist, werden wir ihn uns anschauen“, meinte er.