Die zweite Hälfte wurde oft durch Gemeinden ersetzt, wo den Studierenden dann keine Kosten entstanden sind. Das Ausmaß der Förderung soll bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten – jedoch höchstens 76 Euro betragen. Eine Förderung kann nur einmal pro Semester erfolgen.
„Wir empfehlen den Gemeinden, die bestehenden Förderrichtlinien für das Semesterticket auf die neuen Gegebenheiten anzupassen und die Förderung zu den gleichen Bedingungen wie das Land Burgenland zu gewähren. Wenn burgenländische Studierende das Klimaticket erwerben, soll auch die Förderung der Gemeinden weiter erfolgen“, so die Landesräte Heinrich Dorner und Leonhard Schneemann (beide SPÖ).
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz bei Antragstellung seit mindestens sieben Monaten im Burgenland.
- Inskription als ordentliche/r Hörer/in an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule außerhalb des Burgenlandes (auch Werksstudenten und nebenberuflich Studierende).
- Erwerb von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets.
- Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 26. Lebensjahr vollendet haben.
Anträge persönlich oder elektronisch stellen
Anträge können für das Sommersemester vom 1. März bis zum 15. Juli und für das Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 15. Februar beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde persönlich, oder in elektronischer Form eingebracht werden. GVV-Präsident Erich Trummer appellierte an die Gemeinden die Richtlinien anzupassen und das Klimaticket in die Förderung aufzunehmen.