AK-Präsident Gerhard Michalitsch, Arbeitsrechtsexperte Mag. Martin Sugetich.
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Wirtschaft

AK erkämpfte 12 Mio. Euro für Arbeitnehmer

Die Rechtsabteilung der AK-Burgenland war auch im zweiten CoV-Jahr gefordert: Das Expertenteam hat 2021 wieder mehr Beratungen durchgeführt als vor der Pandemie und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund zwölf Millionen Euro erstritten.

3-G-Regeln am Arbeitsplatz, Sonderbetreuungszeiten, Homeoffice – die Pandemie und die damit verbundenen vielen Verordnungen der Bundesregierung haben die Telefone beim AK-Rechtsschutz klingeln lassen und für volle E-Mail-Postfächer gesorgt.

Das Informationsbedürfnis war auch im zweiten Pandemiejahr größer als vor der Krise, sagte Arbeiterkammer-Burgenland-Präsident Gerhard Michalitsch. „Unsere Kollegen haben im Rechtsschutz im vorigen Jahr 42.603 Mal beraten müssen. Das heißt – im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und in der Insolvenz“, so Michalitsch. Im vergangenen Jahr wurden von den Juristinnen und Juristen der AK Burgenland 1.738 Rechtsakte bearbeitet – 330 Interventionen im Arbeits- und Sozialrecht, 691 Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht, sowie 717 Insolvenzvertretungen.

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Fast 80 Stunden Wochenarbeitszeit

Insgesamt zwölf Millionen Euro erstritt das AK-Rechtsschutzteam für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. So verhalf die AK zum Beispiel einem Botenfahrer, der zweieinhalb Monate für ein Kleintransportunternehmen im Nordburgenland gearbeitet hat, zu 4.000 Euro. Der 40-Jährige kam auf eine Wochenarbeitszeit von fast 80 Stunden, es gab viele offene Überstunden und Diäten und er wurde nicht korrekt bezahlt, erzählte AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich.

Mehr Sozial- und weniger Insolvenzrechtsfälle

„Der betroffene Dienstnehmer erhielt nämlich pro ausgeliefertem Paket 43 Cent. Aktuell beträgt der kollektivvertragliche Stundenlohn 9,26 Euro Brutto. Das sind umgerechnet 7,55 Euro Netto. Das bedeutet der betroffene Arbeitnehmer hätte rund 18 Pakete pro Stunde ausliefern müssen, oder anders gesagt: Für die Auslieferung eines Pakets hätte er drei Minuten und 20 Sekunden Zeit gehabt“, so Sugetich.

Im Sozialrecht habe es im Vorjahr sogar mehr Beratungen als 2020 gegeben, bilanzierte Michalitsch. Dafür habe es viel weniger Fälle im Insolvenzrecht gegeben.