Geimpft, genesen oder getestet – die 3-G-Regel gehört vorerst der Vergangenheit an: Für einen Lokal- oder Veranstaltungsbesuch oder zum Einkaufen muss man keinen 3-G-Nachweis mehr erbringen. Ausnahmen bilden Pflegeheime und Spitäler. Hier müssen sich Besucherinnen und Besucher weiterhin an die 3-G-Regeln halten.

Maskenpflicht nur im lebensnotwendigen Handel
Die Maskenpflicht bleibt aufrecht, allerdings nur mehr in jenen Bereichen, die auch während des Lockdowns geöffnet waren: im Lebensmittelhandel, in Banken und Trafiken, in Tankstellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bundeshauptstadt Wien geht wieder einen Sonderweg: Hier bleibt etwa die 2-G-Regel in der Gastronomie und Kundinnen und Kunden müssen beim Einkaufen weiter immer eine Maske tragen – mehr dazu in Auch Wien öffnet, aber mit Auflagen.
Auch Sperrstunde gefallen
Gefallen ist zudem die Sperrstunde in der Gastronomie, was auch die Wiederöffnung der Nachtgastronomie bedeutet – mehr dazu in Nach CoV-Pause: Nachtgastro sperrt wieder auf. Die neuen Regeln gelten vorerst bis 30. Juni.
Lage in Spitälern stabil
In den burgenländischen Spitälern bleibt die Lage vorerst stabil: Sechs Covid-Erkrankte mussten am Freitag intensivmedizinisch behandelt werden. Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt kämpft man allerdings mit leichten Personalengpässen, weil Mitarbeiter in Quarantäne sind, auch im Krankenhaus Oberwart ist die Lage derzeit ähnlich. Die Versorgung sei aber überall gewährleistet, hieß es am Freitag aus den Spitälern.