Grund dafür waren weitere Beweisanträge der Verteidigerin des gebürtigen Deutschen, der sich nicht schuldig bekannte. Vorgeworfen wird dem Mann laut Anklage das Verbrechen der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt.
Er soll asbesthaltige Eternitdächer mit Hochdruckreinigern und später mit einem Dachwaschwagen gereinigt haben, obwohl das nicht erlaubt ist. Asbestfasern sollen dadurch unter anderem ins Wasser gelangt sein.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Der 70-Jährige hatte die Vorwürfe schon zu Prozessbeginn am Dienstag zurückgewiesen und betont, dass er nicht gewusst habe, dass sich beim Waschen Asbest lösen könne – auch andere Firmen hätten die Dächer so gereinigt. Seinem Sohn, der im Unternehmen mitgearbeitet hat, wird das Vergehen der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt vorgeworfen. Auch er weist das zurück.