Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten sexuellen Missbrauch bzw. in drei Fällen schweren sexuellen Missbrauch vor. Er soll die zu Beginn Neunjährige regelmäßig unsittlich berührt und dreimal „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ getätigt haben, wie der juristische Terminus lautet. Immer wieder habe er es ausgenutzt, wenn er mit dem Kind alleine war, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Angeklagter bekannte sich schuldig
Die Mutter habe er im Internet kennengelernt. Sie habe das Mädchen mit in die – mittlerweile beendete – Beziehung gebracht, erzählte der 57-Jährige vor Gericht. 2009 seien sie im Nordburgenland zusammengezogen. Der Mann bekannte sich vor Gericht schuldig. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht hab“, sagte er. „Es tut mir leid, ich schäme mich dafür“, betonte der Angeklagte.
Teilbedingte Haft und Entschädigungszahlungen
Das Mädchen vertraute sich laut Staatsanwaltschaft erst 2019 einer Verwandten an. Damals waren die Mutter und der 57-Jährige bereits getrennt. Ein Jahr der teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren muss der Niederösterreicher unbedingt absitzen. Zudem muss er seinem Opfer 10.000 Euro zahlen und für künftige Folgeschäden haften. Während der dreijährigen Probezeit muss er eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann nahm es an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.