Die 26-Jährige wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro und je 5.000 Euro Trauerschmerzengeld an die Eltern verurteilt.
Am 23. August befanden sich der Zweijährige von Bekannten und der sechs Jahre alte Sohn der Angeklagten in der Obhut der Frau. Der Bub stürzte in einen Bach und ertrank. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von Verantwortungslosigkeit und grober Fahrlässigkeit.