Urteil Prozess Brandstiftung Sieggraben
ORF/Patricia Spieß
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Chronik

Freiheitsstrafe: Schuldspruch nach Brandstiftung

Ein 47-jähriger Mann, der im November des Vorjahres das Haus seiner Familie in Sieggraben in Brand gesteckt hatte, ist am Montag wegen Brandstiftung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Geständnis war strafmildernd, sagte die Richterin in der Begründung.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „massiven Brand der einen riesen Schaden zur Folge hatte – ein schwerwiegendes Verbrechen“. Der Angeklagte bekannte sich beim Prozess schuldig. Er bereue es sehr, er hätte den psychischen Druck aber nicht mehr ausgehalten, das Scheidungsverfahren sei zu dieser Zeit gelaufen.

Die Frau wollte sich scheiden lassen, eine Wegweisung des Ehemannes hob der Bezirkshauptmann von Mattersburg wieder auf. Das Einfamilienhaus gehörte den Eheleuten jeweils zur Hälfte. Die Ehefrau und die beiden Söhne waren bei dem Vorfall nicht zu Hause. Das Haus brannte völlig aus. Sieben Feuerwehren mit 113 Mitgliedern waren fünf Stunden im Löscheinsatz. Der Mann steckte das Haus durch verteilte Holzscheite mit Grillanzündern in Brand – beispielsweise im Wohnzimmer und im Kleiderschrank des Kinderzimmers.

Drohungen ausgesprochen

Am Montag vor Gericht sagte die Frau: „Er hat schon Wochen vorher gesagt, man wird es in der Zeitung lesen, wenn er mit uns fertig ist.“ Am Tag vor dem Brand habe er sich komisch verhalten. Sei in jeden Raum gegangen, auch auf den Dachboden – dort war später einer der Brandherde. Sie habe das Gefühl bekommen, aus dem Haus raus zu müssen.

 Urteil Prozess Brandstiftung Sieggraben
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Beim Prozess am Montag bekannte sich der Angeklagte schuldig

Zehn Monate Gefängnis

Der Mann wurde wegen des Verbrechens der Brandstiftung schuldig gesprochen und zu 30 Monaten teilbedingter Strafe verurteilt, zehn Monaten Gefängnis sowie zwanzig Monate bedingte Freiheitsstrafe. Der Versicherung und der Frau muss er jeweils 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In ihrer Begründung erwähnte die Richterin, dass er das Feuer an mehreren Stellen im Haus gelegt und danach das Haus verlassen hatte. Es war daher auszugehen, dass er ein Feuer mit großem Schaden bezweckt hatte. Mildernd hingegen rechnete sie ihm an, dass er selbst dadurch erheblichen Schaden erlitten hatte.

Schadenersatzansprüche werden extra verhandelt

Um Schadenersatzansprüche geht es daneben privatrechtlich. Bei dem Strafprozess am Montag wurde über den Wert des Hauses diskutiert, den die Versicherung nach Meinung des Verteidigers des Angeklagten zu hoch ansetzt. Es geht auch um Schadenersatzzahlungen seitens des Mannes.

Der Anwalt der Ehefrau, Nikolaus Mitrovits, sagte, dass die Frau vor den Trümmern ihrer Existenz stünde. Sie habe eine Übergangswohnung und man müsste schauen, was die Versicherung bezahlt. „Rein emotional geht es ihr nicht gut“, so der Anwalt. Für die Frau hatte es auch eine Spendenaktion gegeben. Der Anwalt bedankte sich am Montage bei allen, die geholfen haben.

ORF-Burgenland-Reporterin Paticia Spieß berichtet vom Prozess