Coronavirus

Zahlreiche Ausnahmen bei Impfpflicht

Seit vergangenen Samstag ist in Österreich die Impfpflicht in Kraft und es wird zahlreiche Ausnahmen geben – etwa für Genesene, Schwangere oder auch Krebspatienten.

Grundsätzlich gilt: Alle Menschen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Österreich, unterliegen der Impfpflicht. Wer dreimal geimpft ist, erfüllt diese bereits, ebenso Menschen, die eine Coronavirus-Infektion hinter sich haben und zweimal geimpft sind. Auch zwei chinesische Impfstoffe, etwa „Sinovac“, und drei indische Impfstoffe werden anerkannt. Eine Ausnahme gibt es für den russischen „Sputnik“-Impfstoff: Zwei Dosen von „Sputnik“, gelten als eine Impfung. Das heißt: Wer zwei „Sputnik“-Impfungen hat, braucht zwei weitere, mit bei uns zugelassenen Impfstoffen. Das gilt auch für andere Impfstoffe, die zwar im Ausland, aber nicht in Österreich zugelassen sind.

Wer ist ausgenommen?

Von der Impfpflicht ausgenommen sind Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren; die Infektion darf aber nicht länger als 180 Tage zurückliegen. Ausgenommen sind auch Schwangere, sowie Menschen, deren Gesundheit durch die Impfung gefährdet werden könnte – etwa Allergiker, oder auch Menschen, die an fieberhaften Erkrankungen oder Infektionen leiden.

Ausgenommen sind weiters Menschen, deren Immunsystem, aufgrund ihrer medizinischen Vorgeschichte, nicht entsprechend reagieren könnte, etwa nach Stammzellen- oder Organtransplantationen. In diese Kategorie fallen auch Krebspatienten – mehr dazu in Etliche Ausnahmen zur Impfpflicht (news.ORF.at)

Wer entscheidet?

Bestätigungen, dass man zu den Ausnahmefällen gehört, dürfen grundsätzlich Ambulanzen, Amts- oder Epidemieärzte ausstellen.

Im Burgenland wird die Befreiung von der Impfpflicht über eine zentrale Stelle organisiert und darf ausschließlich von Epidemieärzten ausgestellt werden, neun Epidemieärzte gibt es derzeit. In den kommenden Tagen wird ein Online-Tool zur Verfügung stehen. Über dieses kann man seine Atteste und Befunde hochladen, die dann von den Epidemieärzten geprüft werden. Laut dem Koordinationsstab Coronavirus des Landes laufen derzeit noch Abstimmungen mit den anderen Bundesländern, um einheitlich vorzugehen.