Dunst im Landtag
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Politik

Weiter Aufregung über CoV-Test von Dunst

Das Erscheinen von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) bei der Landtagssitzung vorige Woche nach einem zunächst positiven und dann einem weiteren negativen CoV-Test sorgt weiter für Aufregung. Die ÖVP stellt mehrere Anfragen und erwägt eine Anzeige. Dunst weist die Vorwürfe zurück.

Dunst war am Dienstag vorige Woche positiv auf das Coronavirus getestet worden, kam aber dann am Donnerstag mit einem negativen PCR-Test vom gleichen Tag in die Sitzung und meinte, der erste Test sei aus einer fehlerhaften Charge gewesen – mehr dazu in Landtag: Diskussion über Präsidentin Dunsts CoV-Test. Zur Landtagssitzung sei sie erst nach der Aufhebung der Absonderung durch die Gesundheitsbehörde gekommen.

ÖVP erwägt auch Anzeige

Da man sich aus einer Quarantäne in Österreich erst nach fünf Tagen freitesten kann, forderte die ÖVP Burgenland am Donnerstag eine Offenlegung aller Testergebnisse und der gesamten Korrespondenz mit der Behörde und stellt in der Causa auch eine schriftliche Anfrage an Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).

„Es ist fraglich, wo man innerhalb von fünf Stunden ein Testergebnis erhält und wie ein Freitesten möglich ist, wo man doch keine fünf Tage in Quarantäne war“, so ÖVP-Klubobmann Markus Ulram. „Entweder wurde sie privilegiert behandelt, dann ist das absolut eine Verhöhnung jeder einzelnen Burgenländerin, jedes einzelnen Burgenländers, oder die Aussagen stimmen nicht. Dann ist das gleichzeitig moralisch wie auch gesetzlich verwerflich und führt zum Paragrafen 178 und 179 des Strafgesetzbuches – genauso, wenn eine Behörde falsch gehandelt hat“, so Ulram.

Der ÖVP-Klub will von Doskozil, in dessen Zuständigkeitsbereich die Coronavirus-Schutzmaßnahmen fallen, bis zum kommenden Mittwoch eine Antwort haben, obwohl der Landeshauptmann dafür gesetzlich sechs Wochen Zeit hat. Ansonsten stellt Ulram eine Anzeige bei der Polizei in Aussicht.

Dunst überlegt rechtliche Schritte

Dunst bezeichnete die Vorwürfe am Donnerstag als haltlos. „Fakt ist, dass ich nie für fünf Tage in Quarantäne war, sondern als Verdachtsfall einen Absonderungsbescheid erhalten hatte. Dieser Bescheid wurde nach einem negativen Ergebnis des behördlich angeordneten PCR-Tests rechtskräftig wieder aufgehoben“, sagte sie. Ob es sich bei dem Test vom Dienstag dann – wie bisher kommuniziert – um einen PCR- oder doch um einen Antigen-Test gehandelt habe, werde derzeit eruiert, hieß es aus dem Büro der Landtagspräsidentin. Sollten die Angriffe der ÖVP weitergehen, werde sie rechtliche Schritte überlegen.

Grundsätzlich heißt es nach Rückfrage bei den Behörden, dass man auch nach einem positiven PCR-Test als Verdachtsfall und nicht als positiv gelten könne, wenn berechtigte Zweifel am Testergebnis bestünden. Etwa wenn ein Test einer Person nicht eindeutig zugeordnet werden könne oder wenn ein Apotheken-PCR-Test keinen Ct-Wert aufweise, beziehungsweise sonst im Befund fehlerhaft sei. In solchen Fällen ordne die Behörde einen amtlichen PCR-Test an. Falle dieser negativ aus, sei dieses Ergebnis gültig.

Hergovich: „Korrekt und pflichtbewusst“ gehandelt

Auch SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich reagierte verärgert auf die Vorwürfe der ÖVP. Er betonte, dass Dunst lediglich ihrer gesetzlichen Teilnahmepflicht im Landtag nachgekommen sei und damit „korrekt und pflichtbewusst“ gehandelt habe.