Frau mit Maske sitzt vor dem Laptop
pixabay
pixabay
Coronavirus

Verwirrung um Quarantäneregeln

Die Omikron-Welle rollt derzeit über die Welt, im Burgenland gab es am Donnerstag 769 Neuinfektionen. Damit steigt auch die Zahl der Personen, die sich in Quarantäne befinden. Zu den Quarantäneregeln gibt es jedoch zahlreiche Fragen.

7.847 Personen befinden sich im Burgenland in behördlich angeordneter Quarantäne (Stand: 27.1.). Was gibt es jedoch zu beachten? ORF Burgenland-Reporter Philip Dirnbeck erhielt Antworten vom Koordinationsstab Corona des Landes Burgenland.

ORF Burgenland: Wenn man einen positiven Antigen Test zu Hause macht, darf/kann/soll man dann noch in Apotheken/Bitz fahren um einen PCR Test zu machen oder soll man dann schon 1450 anrufen?

Koordinationsstab: Wenn man einen positiven Antigen-Test macht, soll man sich unbedingt selbst absondern und die 1450 anrufen. Auch wenn man nicht durchkommt – die 1450 ist momentan stark belastet, wird aber laufend personell aufgestockt – soll man es einfach erneut versuchen und auf keinen Fall in ein BITZ oder eine Apotheke fahren, da man dort in der Warteschlange weitere Personen anstecken könnte. Nach dem Anruf bei 1450 bekommt man dann einen behördlichen Beprobungstermin in einer Drive-in-Teststraße des Roten Kreuzes.

ORF Burgenland: Wenn man auch PCR- positiv ist, wen muss ich informieren? Ab wann gilt die fünftägige Quarantäne? Ab dem Tag der Probeentnahme oder des positiven Tests?

Koordinationsstab: Die zehntägige Quarantäne – aus der man nach frühestens fünf Tagen die Möglichkeit zum Freitesten hat – gilt ab Probenentnahme des PCR-Tests. Informiert werden muss auf jeden Fall der Arbeitgeber. Man sollte auch Personen, mit denen man zuvor (bis zu 96 Stunden vor dem positiven Test oder vor Symptombeginn) Kontakt hatte, über das positive Ergebnis informieren und darüber, dass man sich möglicherweise als Kontaktpersonen angibt.

ORF Burgenland: Absonderungsbescheide kommen aufgrund der hohen Zahl oft nicht rechtzeitig, darf ich nach der Quarantäne auch ohne Absonderungsbescheid wieder arbeiten gehen?

Koordinationsstab: Achtung – der Absonderungsbescheid ist jener Bescheid, der die Absonderung beim positiven Ergebnis einleitet. Wenn man ein positives Ergebnis hat, wird man per SMS von der Behörde kontaktiert und gilt ab dann behördlich abgesondert, auch wenn der Bescheid erst später kommt. Die Absonderungsbescheide sind meist auf zehn Tage befristet. Wenn der Bescheid ausgelaufen ist und man keine Symptome hat, gilt man nicht mehr als abgesondert und kann arbeiten gehen. Sollte man noch Symptome haben, sollte man die Behörde kontaktieren und bekommt dann noch einen PCR-Testtermin in einer Drive-in-Teststraße zugewiesen.

ORF Burgenland: Nach fünf Tagen ist Freitesten möglich, aber wie mache ich das? Einfach in die Apotheke/Bitz/Spar gehen oder gibt es für das Freitesten einen anderen Weg?

Koordinationsstab: Freitesten ist derzeit nur durch einen behördlich angeordneten PCR-Test möglich. Nicht in ein BITZ oder Apotheke gehen, da man ja nach wie vor abgesondert und möglicherweise infektiös ist. Nach fünf Tagen erhält man von der Behörde einen Anruf oder direkt einen Beprobungstermin in einer Drive-in-Teststraße des Roten Kreuzes.

ORF Burgenland: Es gibt für vollständige Geimpfte bei direktem Kontakt keine Quarantäne mehr. Was passiert aber, wenn man unvollständig oder gar nicht geimpft bin? Wie lange muss ich dann als Kontaktpersonin Quarantäne und wen rufe ich an?

Koordinationsstab: Geimpfte Personen müssen beim Contact Tracing gar nicht mehr als Kontaktpersonen angegeben werden. Ungeimpfte oder teilweise geimpfte Personen werden nach Angabe durch die infizierte Person von der Gesundheitsbehörde kontaktiert und erhalten einen Beprobungstermin in einer Drive-in-Teststraße.

ORF Burgenland: Wie kann man Kinder und vor allem sehr kleine Kinder testen? In Wien kann man die Gurgeltests auch „spülen“, das geht ganz gut, aber wie ist das bei uns? Kann man auch in den BITZ und Apotheken Tests für Kinder machen?

Koordinationsstab: In den Drive-in-Teststraßen und den BITZ werden auch kleine Kinder – so wie die Erwachsenen – per Nasen- oder Rachenabstrich beprobt. In den Kindergärten haben wir sehr gute Erfahrungen mit PCR-Lollipoptests gemacht, die über die Aktion „Gurgeln daheim“ laufen und in demselben Labor ausgewertet werden wie die PCR-Gurgeltests. Aber auch ein „normaler“ Gurgeltest kann mittels Spülen gemacht werden.