Gewählt werden kann auch wieder an einem vorgezogenen Wahltag: nämlich am 23. September, das ist ein Freitag. Sollte es in einer Gemeinde kein eindeutiges Ergebnis geben, wurde der 23. Oktober als Stichwahltermin festgelegt. Endtermin für die Einbringung von Wahlvorschlägen ist der 5. August, Stichtag ist daher der 5. Juli. Die Gemeindeaufsicht werde zeitgerecht davor den Wahlkalender versenden, so Eisenkopf.

Neue Wahlordnung
Neu ist die vor kurzem vom Landtag beschlossene Wahlordnung. Man habe versucht, modernere Wege zu gehen und auch mehr Demokratie einfließen zu lassen, sagte Eisenkopf. Es werde zu einer Aufwertung des Vorzugsstimmen-Systems und zu vielen Vereinfachungen – beispielsweise bei der Briefwahl – kommen. Auch im Bereich der Digitalisierung, also für die Gemeinden selbst, werde es Vereinfachungen geben, sagte Eisenkopf. Man habe festgelegt, dass zumindest ein Wahllokal barrierefrei sein müsse. Und es gebe eine Aufwandsentschädigung für die Wahlbeisitzer oder für die Wahlbehörden, die die Gemeinde jeweils selbst festlegen könne.
Zweitwohnsitzer können weiter wählen
Kein Thema derzeit ist laut Eisenkopf die Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer, wie dies in Niederösterreich angekündigt wurde – mehr dazu in Wahlrecht für Zweitwohnsitzer soll fallen. Im Burgenland sind bei Landtags- sowie Kommunalwahlen weiterhin auch alle Menschen mit Zweitwohnsitz wahlberechtigt.
ÖVP will Gemeinderäte fragen
Die ÖVP will zum Thema Wahlrecht für Zweitwohnsitzer eine Umfrage unter ihren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten starten, kündigte ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz an. Die Gemeinden müssten bei dieser wichtigen Frage eingebunden werden.