Das Fischereigesetz klärt, wer wo was im Burgenland fischen darf. Im neuen Gesetz werden die bestehenden Regeln aber auch verschärft und deutlich angepasst. So ist es nur noch heuer möglich, eine Fischereikarte einfach anzufordern. Ab 2023 brauchen Fischerinnen und Fischer in spe dann eine Prüfung, sagte SPÖ Landesrat Leonhard Schneemann. Die Details für diese Prüfung sollen im Laufe des Jahres ausgearbeitet werden.

Schonzeit in Abstimmung mit anderen Bundesländern
Schon jetzt gibt es aber eine Anpassung der Schonzeiten – also der Zeiten, in denen bestimmte Fische nicht gefangen werden dürfen. Kontrolliert wird stichprobenartig. Bei den Schonzeiten gebe es jetzt eine Abstimmung mit den angrenzenden Bundesländern, so Schneemann. Man habe im Burgenland die Situation, dass viele Gewässer auf der einen Seite zum Burgenland gehörten und auf der anderen Seite zur Steiermark oder zu Niederösterreich. Es sei immer wieder vorgekommen, dass auf der einen Seite des Ufers eine andere Regelung gegolten habe als auf der anderen Seite des Flusses. Das habe man mit dem neuen Gesetz auch beseitigt und bereinigt.

Krenn: Fischer begrüßen Prüfung
Bei den Fischern selbst komme das neue Gesetz durchaus positiv an, vor allem die neu eingeführte Prüfung werde von den Fischern begrüßt, so der Obmann des Fischereiverbands Neusiedler See Leopold Krenn. Wenn jemand fischen gehe, solle er auch wissen, welchen Fisch er fange, welche Fische es gebe und wie man sie behandle und wie man sie angle.

Beirat und Landesfischereimeister installiert
Das neue Fischereigesetz solle demokratisch und transparent sein, heißt es aus der Politik. Deshalb soll auch noch ein Fischereibeirat gewählt und ein Landesfischereimeister bestimmt werden. Nach Letzterem wird derzeit aber noch gesucht.